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Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 23.05.2007
- 4 U 437/05 -
Nach ärztlichem Behandlungsfeher: 12-jähriger Sohn erbt Schmerzensgeldanspruch von an Brustkrebs verstorbener Mutter
Grober Behandlungsfehler der behandelnden Ärzte führte zum Tod
Stirbt eine 31-jährige Frau aufgrund einer Krebserkrankung (hier: bösartiger Mammakarzinom = Brustkrebs), steht ihr ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu, wenn der Krebstod auf einen Behandlungsfehler der behandelnden Ärzte beruht. Die Schmerzensgeldhöhe kann dabei 100.000 Euro betragen, wenn sich die Frau mehreren stationären und schmerzhaften Chemotherapien mit erheblichen Nebenwirkungen unterziehen und sie sich im Bewusstsein ihres baldigen Todes von ihrem 9-jährigen Sohn verabschieden musste. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 1998 bemerkte eine damals 25-jährige Frau einen Knoten in ihrer linken Brust und begab sich deshalb zu ihrem Frauenarzt. In den nachfolgenden Monaten kam es mit Unterstützung eines weiteren Arztes zu wiederholten Untersuchungen, bei denen jedes Mal die Knoten als unproblematisch bewertet wurden. Während einer Operation im November 2000 stellte sich jedoch heraus, dass die Frau an einem bösartigen
Landgericht gibt Schmerzensgeldklage in Höhe von 200.000 Euro statt
Das Landgericht Mühlhausen warf den beklagten Ärzten einen groben
Oberlandesgericht hält Schmerzensgeld von 100.000 Euro für ausreichend
Das Oberlandesgericht Jena entschied zum Teil zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Zwar haben die Beklagten einen groben
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2016
Quelle: Oberlandesgericht Jena, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Mühlhausen, Urteil vom 26.04.2005
[Aktenzeichen: 1 O 874/03]
- Patientin erhält nach verzögerter Tumorbehandlung 15.000 Euro Schmerzensgeld
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.02.2015
[Aktenzeichen: 3 U 166/13]) - Ehemann erhält Schmerzensgeld nach Tod seiner 35-jährigen Ehefrau wegen von Hausärztin zu spät erkanntem Darmkrebs
(Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 30.12.2010
[Aktenzeichen: 1 U 37/10])
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Dokument-Nr. 23471
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