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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mammakarzinom“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.03.2021
- L 4 KR 68/21 B ER -
Kein Anspruch auf regelmäßige MRT-Untersuchungen zur Brustkrebsnachsorge ohne ärztliche Indikation
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen lehnt Eilantrag ab
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ohne ärztliche Indikation nicht für regelmäßige MRT-Untersuchungen zur Brustkrebsnachsorge aufkommen muss.
Antragstellerin ist einer 63-jährigen Frau aus Hannover, bei der im Jahre 2019 eine Brustkrebsoperation durchgeführt wurde. Nach der OP war eine konsequente Nachsorge erforderlich, um die Gefahr einer erneuten Krebserkrankung auszuschließen. Bei ihrer Krankenkasse beantragte die Frau die Kostenübernahme für eine jährliche MRT-Untersuchung. Sie teilte hierzu mit, dass andere Methoden für sie nicht in Betracht kämen. Ultraschall allein sei ihr nicht sicher genug und eine Mammographie sei ihr nicht zumutbar, denn durch die Kompression der Brust erleide sie unerträgliche Schmerzen bis hin zur Ohnmacht. Bei verschiedenen Ärzten habe sie erfolglos um... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2019
- S 8 KR 392/18 -
Krankenkasse muss Kosten für Brustimplantatwechsel für beide Brüste übernehmen
Brust ist nach Krebsoperation insgesamt als ein paariges Organ wiederherzustellen
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine 76-jährige Frau Anspruch auf einen Brustimplantatwechsel für beide Brüste gegen ihre Krankenkasse hat.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls erkrankte 2007 an einem Mammakarzinom an der rechten Brust. Nach einem chirurgischen Eingriff wurde die rechte Brust rekonstruiert und die linke Brust entsprechend angepasst. Nach einem Sturz 2017 trat aus einem Implantat Silikonöl aus. Die Klägerin beantragte die Übernahme der Kosten für einen Implantatwechsel in beiden Brüsten. Der Beklagte... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.09.2019
- L 16 KR 73/19 -
Krankenkasse muss Kosten für Brustentfernung wegen Krebsangst nicht übernehmen
Psychischer Leidensdruck ist vorrangig psychotherapeutisch zu behandeln und rechtfertigt keinen operativen Eingriff
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Entfernung der Brustdrüsen mit Rekonstruktion durch Silikonimplantate wegen Angst vor einer Krebserkrankung bezahlen muss.
Im zugrundeliegenden Fall hatte eine 45-jährige Frau aus der Nähe von Bremen geklagt. Sie hatte wiederholt gutartige Knoten (med.: Fibroadenome) in der Brust. Außerdem litt sie an Depressionen und Angstzuständen. Ihre Krankenkasse lehnte eine operative Entfernung der Brust ab, da bei gutartigen Knoten ein Überwachungs-, aber kein Operationsbedarf bestehe.Dem hielt... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.09.2017
- BVerwG 5 C 10.16 -
Vorsorgliche Brustdrüsenentfernung bei erhöhtem Brustkrebsrisiko kann beihilfefähig sein
Entscheiden ist individuelles Risiko des Einzelnen
Das wegen familiärer Vorbelastung und einer Genmutation erhöhte Risiko einer Frau, an Brustkrebs zu erkranken, kann eine Krankheit im beihilferechtlichen Sinne darstellen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die 1975 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist beihilfeberechtigte Beamtin des Landes Hessen. Zwei ihrer Verwandten in direkter mütterlicher Linie waren an Brustkrebs erkrankt. Bei ihr besteht eine BRCA2-Genmutation, was ein erhöhtes Risiko begründet, an Brustkrebs zu erkranken. Deshalb wurde sie als Hochrisikopatientin eingestuft. Ihr Ersuchen auf Übernahme der Kosten... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 29.03.2017
- S 18 KR 268/17 ER -
Akut an Brustkrebs erkrankte Patientin darf mit neuartiger Chemotherapie behandelt werden
Wirtschaftliche Interessen der Krankenkasse müssen hinter Schutz des Lebens der Patientin zurücktreten
Das Grundrecht auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes kann es gebieten, dass einer Patientin die Behandlung mit einer neuartigen Chemotherapie zugesprochen wird, auch wenn noch nicht feststeht, dass das Medikament für diese Behandlung zugelassen werden kann und sicher wirksam ist. Das hat das Sozialgericht Dresden am 29. März 2017 entschieden.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 48 Jahre alte Antragstellerin erkrankte 2008 an einer aggressiven Form von Brustkrebs. Nach einer Operation wurde sie mit Chemotherapie und Bestrahlung behandelt. Dennoch bildeten sich immer wieder Metastasen. Ihr Arzt schlug 2017 die Behandlung mit Pertuzumab im Rahmen einer Kombinationstherapie vor.Die AOK Plus... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 23.05.2007
- 4 U 437/05 -
Nach ärztlichem Behandlungsfeher: 12-jähriger Sohn erbt Schmerzensgeldanspruch von an Brustkrebs verstorbener Mutter
Grober Behandlungsfehler der behandelnden Ärzte führte zum Tod
Stirbt eine 31-jährige Frau aufgrund einer Krebserkrankung (hier: bösartiger Mammakarzinom = Brustkrebs), steht ihr ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu, wenn der Krebstod auf einen Behandlungsfehler der behandelnden Ärzte beruht. Die Schmerzensgeldhöhe kann dabei 100.000 Euro betragen, wenn sich die Frau mehreren stationären und schmerzhaften Chemotherapien mit erheblichen Nebenwirkungen unterziehen und sie sich im Bewusstsein ihres baldigen Todes von ihrem 9-jährigen Sohn verabschieden musste. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 1998 bemerkte eine damals 25-jährige Frau einen Knoten in ihrer linken Brust und begab sich deshalb zu ihrem Frauenarzt. In den nachfolgenden Monaten kam es mit Unterstützung eines weiteren Arztes zu wiederholten Untersuchungen, bei denen jedes Mal die Knoten als unproblematisch bewertet wurden. Während einer Operation im November... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 08.09.2016
- BVerwG 3 C 6.15, BVerwG 3 C 11.15, BVerwG 3 C 12.15, BVerwG 3 C 13.15 -
Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für besondere Aufgaben eines Zentrums nur bei speziellem Versorgungsauftrag möglich
Krankenhaus erhält mangels Versorgungsauftrag keinen Zuschlag für besondere Aufgaben als Brustzentrum
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Anspruch eines Krankenhauses auf Zuschläge für die besondere Aufgaben eines Zentrums nach § 5 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG in der bis zum 31. Dezember 2015 gültigen Fassung) einen speziellen Versorgungsauftrag des Krankenhauses für diese Aufgaben voraussetzt. Dazu muss das Krankenhaus im Regelfall im Krankenhausplan des Landes in Verbindung mit den Bescheiden zu seiner Durchführung als Zentrum ausgewiesen sein.
Die Klägerin ist Trägerin eines Krankenhauses in Goslar, das im Jahr 2009 unter anderem mit einer Fachabteilung für Frauenheilkunde im Krankenhausplan des Landes Niedersachsen aufgeführt wurde. Die Klägerin betreibt in dem Krankenhaus ein von der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Senologie zertifiziertes Brustzentrum, in dem Krebserkrankungen der weiblichen... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 10.03.2016
- 1 A 1261/15 -
Kosten einer vorbeugenden Brustoperation können im Einzelfall beihilfefähig sein
Nach Einzelfallprüfung ist bereits Vorhandensein einer BRCA-2-Genmutation als Krankheit im Sinne der Beihilfeverordnung anzusehen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte in einem Berufungsverfahren die Frage zu entscheiden, ob die Kosten einer prophylaktischen Brustoperation mit Implantatrekonstruktion durch den Dienstherrn als beihilfefähige Aufwendungen anzuerkennen sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Beamtin des Landes Hessen, ist erwiesenermaßen Trägerin des BRCA-2-Gens. Hierbei handelt es sich um ein Gen, das bei einer entsprechenden familiären Vorbelastung mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Trägerin zu einer Brustkrebserkrankung führen wird, wobei die Wahrscheinlichkeit bei etwa 80 % liegt.Im Fall der Klägerin... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15.04.2015
- 13 LC 284/12 -
Keine Zuschläge für besondere Leistungen eines Brustkrebszentrums bei Nichtausweisung im Krankenhausplan
Gewährung von Zuschlägen bedarf eines besonderen Versorgungsauftrages
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Berufung eines Krankenhausträgers zurückgewiesen, mit dem dieser die Gewährung von Zuschlägen für die besonderen Aufgaben eines Brustkrebszentrums begehrt hatte. Grund dafür war, dass das Land Niedersachsen die Einrichtung nicht als Zentrums- oder Schwerpunktrichtung im Krankenhausplan ausgewiesen hatte.
Bei dem von der Klägerin betriebenen Brustkrebszentrum in Goslar handelt es sich nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts nicht um ein zuschlagfähiges Zentrum im Sinne des Krankenhausentgeltgesetzes, weil das Land Niedersachsen die Einrichtung nicht als Zentrums- oder Schwerpunktrichtung im Krankenhausplan ausgewiesen hat.Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit einer... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.05.2014
- BVerwG 3 C 8.13, BVerwG 9.13, BVerwG 12.13, BVerwG 13.13, BVerwG 14.13, BVerwG 15.13 -
Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für besondere Leistungen von Brustzentren in Nordrhein-Westfalen
BVerwG zu den Voraussetzungen für einen Zuschlag
Krankenhäuser mit einem besonderen Versorgungsauftrag für die Behandlung von Brustkrebserkrankungen (Brustzentren) können von den Krankenkassen einen Zuschlag für stationäre Zentrumsleistungen beanspruchen, soweit diese Leistungen nicht schon über die normalen Entgelte nach dem Krankenhausentgeltgesetz vergütet werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Kläger im hiesigen Fall- drei Krankenhausträger sowie mehrere Krankenkassen und Zusammenschlüsse von Krankenkassen - wenden sich mit ihren Klagen gegen Genehmigungen von Schiedsstellenentscheidungen, mit denen drei Krankenhäusern in Nordrhein- Westfalen für 2006 Zuschläge für die besonderen Aufgaben als Brustzentrum gewährt worden sind. Die Krankenhausträger begehren einen höheren Zuschlag, während... Lesen Sie mehr
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