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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.2012
- 12 U 93/12 -
Keine Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei Aufnahme eines neuen mit der alten Tätigkeit vergleichbaren Berufs
Vergleichbarkeit von Berufen bestimmt sich nach Qualifikation, sozialer Wertschätzung und Lohn
Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung können ausgeschlossen sein, wenn der Versicherte einen neuen mit der alten Tätigkeit vergleichbaren Beruf aufnimmt. Die Vergleichbarkeit des bisherigen Berufes mit der neuen Tätigkeit bestimmt sich dabei nicht nur nach dem gezahlten Lohn, sondern auch nach Qualifikation und sozialer Wertschätzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein selbständiger Gas- und Wasserinstallateur-Meister schloss im Jahr 1997 eine
Kläger standen Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten des Versicherten. Die
Neue Tätigkeit als MTLA war nicht vergleichbar mit der Tätigkeit als Handwerksmeister
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe die bisherige Tätigkeit als Handwerksmeister hinsichtlich der
Verlust der Selbstständigkeit beseitigt für sich genommen nicht die Vergleichbarkeit
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2013
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Heidelberg, Urteil vom 15.05.2012
[Aktenzeichen: 2 O 30/11]
- Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente trotz erfolgreicher Umschulung möglich
(Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.06.2009
[Aktenzeichen: L 3 R 158/06]) - Oberlandesgericht Koblenz weist Klage gegen Versicherung wegen behaupteter Berufsunfähigkeit ab
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil
[Aktenzeichen: 10 U 1198/04])
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Dokument-Nr. 14981
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