Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2017
- 12 U 97/17 -
Kein Widerrufsrecht bei schwach verlaufendem Rentenfonds und rechtmäßigen Belehrungen über Widerspruchsmöglichkeiten
Verweis auf Paragraphen zum Widerspruchsrecht in Versicherungsbedingungen verletzt nicht Transparenzgebot
Ein frustrierender Rückkaufswert der eigenen Lebensversicherung in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung berechtigt bei rechtmäßiger Belehrung und hinreichenden Informationen nicht zum Widerruf. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Versicherungsnehmer in der Berufungsinstanz gegen eine Versicherungsgesellschaft, um rückwirkend seine Lebensversicherung zu widerrufen und die geflossenen Beiträge in Höhe von knapp 10.000 DM zurückzuerlangen.
Versicherung kündigt nach wiederholtem Zahlungsverzug des Kunden den Vertrag
Die Lebensversicherung wurde 1999 in Form einer fondsgebundenen
Informationen über Chancen und Risiken der Anlageform wurden von Versicherung hinreichend vermittelt
Sein Recht zum
Das für die
Die Klage wurde daher im Ergebnis abgewiesen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Versicherungsnehmer steht nach ordnungsgemäßer Belehrung und jahrelanger Durchführung eines Lebensversicherungsvertrages kein Widerrufsrecht zu
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2014
[Aktenzeichen: IV ZR 73/13]) - Versicherungsnehmer können Abschlusskosten bei Widerruf von Versicherungen nach dem Policenmodell zurückverlangen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.07.2015
[Aktenzeichen: IV ZR 384/14])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24926
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24926
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.