wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.12.2008
14 U 107/07 -

Sturz auf vereinzelter Glatteisstelle: Hausmeisterfirma haftet wegen Verkehrs­sicherungs­pflicht­verletzung auf Zahlung von Schmerzensgeld

Wohn­eigentums­verwalter haftet wegen Verschulden der Hausmeisterfirma

Überträgt der Wohn­eigentums­verwalter die Winterdienstpflicht auf eine Hausmeisterfirma und kommt diese ihrer Verpflichtung nicht nach, so haften beide für einen Sturz aufgrund einer vereinzelten Glatteisstelle. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2006 rutschte die Mieterin einer Eigentumswohnung auf einer nicht abgestreuten etwa 1 x 2 m großen Eisfläche am Personendurchgang einer Tiefgarage, welcher sich am Fuß der Tiefgaragenrampe befand, aus und verletzte sich dabei. Sie erlitt aufgrund des Sturzes eine bimalleoläre Sprunggelenksfraktur (Bruch des Außen- und Innenknöchels im Sprunggelenk) mit geschlossenem Weichteilschaden 3. Grades. Zuständig für den Winterdienst war zunächst die Wohneigentumsverwalterin. Diese übertrug die Verpflichtung jedoch auf eine Hausmeisterfirma. Die Mieterin vertrat die Ansicht, dass sowohl die Wohnungseigentumsverwalterin als auch die Hausmeisterfirma ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben und klagte daher auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Landgericht wies Klage ab

Das Landgericht Freiburg wies die Klage ab. Zwar sei die Hausmeisterfirma verpflichtet gewesen, den Winterdienst vorzunehmen. Jedoch sei das Vorhandensein einer vereinzelten Glatteisfläche nicht ausreichend gewesen, um eine Streupflicht zu begründen. Die Firma sei nicht verpflichtet gewesen, die ansonsten eis- und schneefreien Geh- und Fahrwege der Wohnanlage und die Tiefgarageneinfahrt auf nicht erkennbare Eisflächen hin zu untersuchen. Gegen diese Entscheidung legte die Mieterin Berufung ein.

Anspruch auf Schmerzensgeld bestand

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Mieterin und hob das erstinstanzliche Urteil auf. Ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld habe bestanden. Denn es sei falsch anzunehmen, dass eine vereinzelte Glatteisfläche keine Streupflicht begründet. Vielmehr sei es geboten und zumutbar gewesen den Personendurchgang zur Tiefgarage zu streuen. Denn gerade der Umstand, dass die Wege der Anlage und die Tiefgarageneinfahrt frei von Eis und Schnee waren, verleite einen Fußgänger zur Annahme, dass er auch in die Tiefgarage gehen könne, ohne Schaden zu nehmen.

Schmerzensgeldhöhe von 10.000 €

Das Oberlandesgericht hielt angesichts des langwierigen Heilungsverlaufs (Verzögerung der Wundheilung um acht Monate, Bildung eines Ödem im Wundheilungsgebiet, Auseinanderziehen der Wundnaht, Vereiterung und starke Adduktorenreizung) und der etwa acht Monate andauernden gravierenden Gehbehinderung (Rollstuhlnutzung rund vier Wochen lang, danach Gebrauch von Gehstützen) ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € für angemessen. Zudem stand fest, dass als Folgeschaden in etwa fünf Jahren eine Arthrose auftreten würde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Freiburg, Urteil vom 05.06.2007
    [Aktenzeichen: 1 O 8/07]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2009, Seite: 213
IMR 2009, 213
 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2009, Seite: 203
MietRB 2009, 203
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2009, Seite: 882
NJW-RR 2009, 882
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2009, Seite: 452
NZM 2009, 452
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2009, Seite: 256
WuM 2009, 256

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14724 Dokument-Nr. 14724

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14724

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?