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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Glättestellen“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Urteil vom 06.12.2022
- 21 U 56/22 -
Winterliche Räum- und Streupflicht bei ernsthafter lokaler Glättegefahr
Allgemeine Glätte nicht Voraussetzung für Winterdienstpflicht
Die winterliche Räum- und Streupflicht gilt nicht erst dann, wenn eine allgemeine Glätte vorliegt, sondern bereits bei einer ernsthaften lokalen Glätte. Dies gilt auch für einen Dritten, der die Winterdienstpflicht für den primär Verantwortlichen übernommen hat. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen 11 Uhr an einem Tag im Dezember 2020 kam eine etwa 69-jährige Frau auf einem Klinikgelände in Berlin wegen Glatteises zu Fall und verletzte sich. Sie erlitt eine Quadrizepssehnenruptur am rechten Bein. Das gesamte Gelände war wegen Glätte rutschig und nicht gestreut gewesen. Die Winterdienstpflicht war auf eine Firma übertragen worden. Die Frau klagte gegen die Trägerin der Klinik und der Winterdienstfirma auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 €.Das Landgericht Berlin wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach komme allein eine... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.01.1982
- III ZR 80/81 -
BGH: Keine Streupflicht bei vereinzelt auf Fahrbahn auftretenden Glättegefahren
Einzelne Glättestellen können durch entsprechende Fahrweise begegnet werden
Bei vereinzelt auf der Fahrbahn auftretenden Glättegefahren besteht für die Gemeinde keine Pflicht zum Streuen. Denn insbesondere ortskundige Fahrer können die einzelnen Glättestellen bei ihrer Fahrweise berücksichtigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es im Jahr 1981 um die Streupflicht einer Gemeinde für eine außerhalb einer Ortschaft gelegenen Straße. Auf der Straße kam es an einem Vormittag zu einem glättebedingten Unfall. Die Fahrbahn wies vereinzelte Glättestellen auf, die nicht gestreut waren. Nachdem das Landgericht Verden entschieden hatte, verneinte das Oberlandesgericht Celle eine Streupflicht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 22.05.2015
- 3 C 308/14 -
Grob fahrlässiges Verhalten durch Nutzung von Sommerreifen setzt winterliche Straßenverhältnisse voraus
Vereinzelte Glättebildungen stellen keine winterlichen Straßenverhältnisse dar
Die Nutzung von Sommerreifen ist als grob fahrlässig zu werten, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Solche liegen nicht vor, wenn sich lediglich an Brücken oder anderen kältegefährdenden Stellen Glätte bildet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 kam es in den frühen Morgenstunden auf einer Brücke zu einem Verkehrsunfall, weil ein Pkw-Fahrer aufgrund von Glätte auf der Brücke die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und mit einem anderen Fahrzeug zusammenstieß. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Pkw-Fahrers regulierte zwar den Schaden, machte aber im Jahr 2014 klageweise... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 19.10.2015
- 1 U 34/15 -
Unnötiges Betreten einer erkennbaren, einzelnen Glatteisstelle begründet haftungsausschließendes Mitverschulden an glättebedingtem Sturz
Vereinzelte Glatteisstelle begründet keine Streupflicht
Betritt ein Fußgänger bewusst eine vereinzelte Glatteisstelle und rutscht aus, steht ihm kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn in diesem Fall liegt ein haftungsausschließendes Mitverschulden vor. Zudem begründet eine vereinzelte Glatteisstelle keine Streupflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 rutschte eine Frau auf einer vereinzelten Glatteisstelle aus und verletze sich. Der Unfall passierte als sie das Tor zum Grundstück ihrer Arbeitsstelle früh morgens kurz vor 7 Uhr öffnen wollte. Nach ihren Angaben musste sie dabei die unbestreute Eisstelle betreten, die sich in der Mitte des Tores befand. Obwohl sie äußerst vorsichtig... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.02.2017
- VI ZR 254/16 -
BGH: Räum- und Streupflicht kann durch Gemeindesatzung nicht auf einzelne Glättestellen erweitert werden
Winterdienstpflicht setzt Vorliegen einer allgemeinen Glätte voraus
Die winterliche Räum- und Streupflicht von Grundstückseigentümern besteht nur bei Vorliegen einer allgemeinen Glätte. Einzelne Glättestellen können die Winterdienstpflicht nicht begründen. Eine Gemeindesatzung zum Winterdienst ist regelmäßig so zu verstehen, dass keine Erweiterung der Verkehrssicherungspflicht gewollt ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 kam eine Fußgängerin auf ihrem Weg zur Arbeit gegen 7.20 Uhr an einem Hausgrundstück vorbei. Der Gehweg vor dem Haus war bis auf eine 1 x 1 m große Stelle trocken und geräumt. Auf dieser einzelnen Glättestelle, die fast die gesamte Breite des Gehwegs einnahm, rutschte die Fußgängerin aus, kam zu Fall und brach sich das linke... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 12.12.2013
- 2 U 25/13 -
Verkehrssicherungspflicht bei Glättebildung auf Gehweg aufgrund Regenwasserableitung: Grundstückseigentümer muss Sicherheitsvorkehrungen treffen / Haftung für Sturz eines Fußgängers
Verunfallten Fußgänger steht Anspruch auf Schmerzensgeld zu
Kommt ein Fußgänger frühmorgens auf einem Gehweg wegen einer durch eine Regenwasserableitung entstandene Glättestelle zu Fall, so haftet dafür wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht der für die Regenwasserableitung verantwortliche Grundstückseigentümer. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2010 rutschte gegen 6 Uhr eine Fußgängerin auf ihrem Weg zur Arbeit auf einer vereinzelten Glättestelle aus und verletzte sich dabei am Sprunggelenk. Die Glättestelle bildete sich aufgrund dessen, dass der Eigentümer des an dem Gehweg liegenden Grundstücks mittels eines Regenrohrs die Entwässerung seines Dachs über den Gehweg... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 05.12.2013
- 41 O 393/13 -
Sturz auf angeblich vorhandenem Glatteis - Geschädigter muss Verletzung der Räum- und Streupflichten beweisen können
Bloße Behauptung über ein Ausrutschen aufgrund von Glätte führt zu keinem Schadensersatzanspruch
Die bloße Behauptung, auf Glatteis ausgerutscht zu sein, führt nicht zu einem Schadensersatzanspruch. Der Geschädigte hat alle Umstände einer behaupteten Verletzung der Räum- und Streupflicht vorzutragen und zu beweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor, mit der das Gericht die Klage eines Firmenkunden wegen eines behaupteten Sturzes vor einem Hallentor abwies. Der Geschädigte konnte weder nachweisen, dass er aufgrund von Glatteis gestürzt ist, noch dass die beklagte Firma ihre Streupflicht verletzt hatte.
Im zugrunde liegenden Streitfall begab sich der Kläger im Januar 2013 als geschäftlicher Kunde gegen 6.45 Uhr auf das Firmengelände eines metallverarbeitenden Betriebes und parkte direkt vor einem Hallentor.Der Kläger behauptet, dass er nach dem Aussteigen auf einer Eisfläche ausgerutscht sei. Durch den Sturz habe er erhebliche Verletzungen am Arm erlitten. Deshalb... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2008
- 7 U 237/07 -
Keine Haftung der winterdienstpflichtigen Gemeinde bei Sturz auf vereinzelter Glatteisstelle wegen Tropfeis
Zumutbarkeit und Leistungsfähigkeit des Winterdienstpflichtigen ist zu beachten
Das Abstreuen einer vereinzelten Glatteisstelle wegen Tropfeis, ist für eine winterdienstpflichtige Gemeinde unzumutbar. Daher haftet sie nicht wegen Verletzung ihrer Amtspflicht auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines Sturzes. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am Morgen eines Tages im Januar 2006 stürzte eine Fußgängerin auf einer vereinzelten Glatteisstelle aus und verletzte sich dabei. Wegen der über Nacht aufgetretenen Plustemperaturen taute Eis an einer Straßenlaterne und tropfte auf den Boden. Dadurch kam es zur Bildung der Glättestelle. Die verunfallte Frau klagte wegen des Sturzes gegen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.12.2008
- 14 U 107/07 -
Sturz auf vereinzelter Glatteisstelle: Hausmeisterfirma haftet wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung auf Zahlung von Schmerzensgeld
Wohneigentumsverwalter haftet wegen Verschulden der Hausmeisterfirma
Überträgt der Wohneigentumsverwalter die Winterdienstpflicht auf eine Hausmeisterfirma und kommt diese ihrer Verpflichtung nicht nach, so haften beide für einen Sturz aufgrund einer vereinzelten Glatteisstelle. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2006 rutschte die Mieterin einer Eigentumswohnung auf einer nicht abgestreuten etwa 1 x 2 m großen Eisfläche am Personendurchgang einer Tiefgarage, welcher sich am Fuß der Tiefgaragenrampe befand, aus und verletzte sich dabei. Sie erlitt aufgrund des Sturzes eine bimalleoläre Sprunggelenksfraktur (Bruch des Außen- und Innenknöchels... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 03.06.2008
- 2 U 8/07 -
Winterdienst: Räum- und Streupflicht auf Gehwegen nur bei allgemeiner Glättebildung
Vereinzelte Glättestellen begründen noch keine Winterdienstpflicht
Eine Räum- und Streupflicht für Bürgersteige setzt eine allgemeine Glättebildung voraus. Vereinzelte Glättestellen genügen zur Annahme der Winterdienstpflicht noch nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin von der beklagten Gemeinde Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen Verletzung winterdienstlicher Verkehrssicherungspflichten. Die Klägerin war Zeitungszustellerin. Im Rahmen der Zustellung rutschte sie in einer Anliegerstraße auf einer Glatteisstelle aus und verletzte sich. Der Unfall ereignete sich gegen 4.30 Uhr. Ein Fußgängerweg war... Lesen Sie mehr
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