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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 20.04.2023
- 2 VAs 4/23 -
Kein Einsichtsrecht des Strafverteidigers in Handakten der Generalstaatsanwaltschaft
Handakten sind rein innerdienstliche Akten
Ein Strafverteidiger hat keinen Anspruch auf Einsicht in die Handakten der Generalstaatsanwaltschaft nach § 147 StPO, da diese rein innerdienstliche Akten sind. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein
Kein Anspruch auf Einsicht in die Handakten
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2023
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32987
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