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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 17.04.2023
- 5 WF 29/23 -
Umgangsregelung "…von Freitag nach der Schule…" ist während schulfreier Tage nicht vollstreckbar
Fehlende Feststellung zum Ende der Schule und Ort der Übergabe
Die Umgangsregelung "…von Freitag nach der Schule…" ist für schulfreie Tage nicht vollstreckbar, da nicht festgestellt werden kann, wann die Schule endet und wo die Übergabe des Kindes stattfinden soll. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2022 regelte das Amtsgericht Offenburg den regelmäßigen Umgang des Kindes mit dem Vater. Danach durfte er das Kind "alle 14 Tage von Freitag nach der Schule bis Montag früh zum Beginn der Schule, beginnend mit dem 16.09." sehen. Da die Schule erst am 19.09. anfing , verweigerte die Kindesmutter den Umgang vom 16.09. Der Kindesvater beantragte aufgrund dessen die Verhängung von
Keine Verhängung von Ordnungsgeld
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Kindesmutter. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2023
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Offenburg, Beschluss vom 29.12.2022
[Aktenzeichen: 1 F 110/22]
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Dokument-Nr. 32970
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