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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 15.06.2011
- 1 U 643/10 -
Wohnungsbrand: Eigentümerin wegen Verwahrlosung des Hauses für Schaden mitverantwortlich
Kinder verursachen durch Zündeln Brand in Wohnhaus
Lässt eine Eigentümerin ein Haus nebst Grundstück über Jahre hinweg verwahrlosen, kann sie für einen durch einen Brand verursachten Schaden am Hauses mit verantwortlich gemacht werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, dem der Anspruch der Eigentümerin abgetreten wurde, begehrte von vier Geschwistern und ihrer Mutter Schadensersatz in Höhe von noch ca. 25.000 Euro wegen eines Wohnhausbrandes. Die damals 8, 9, 11 und 12 Jahre alten
Versicherung sieht hälftiges Mitverschulden bei Eigentümerin des Grundstücks
Der Kläger hatte alle
Landgericht: Kein Mitverschulden der Eigentümerin
Das Landgericht Koblenz hatte die beiden älteren
Verurteilte legen Berufung ein
Gegen das Urteil legten die beiden verurteilten Beklagten Berufung ein. Sie verfolgten insbesondere den Einwand weiter, den Kläger treffe wegen der erheblichen Verwahrlosung des Hauses ein mindestens hälftiges
Ältere Kinder waren hinreichend einsichtsfähig und tragen Mitverantwortung für Brand
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied, dass dem Kläger zwar grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch gegen die beiden
Eigentümerin muss sich wegen Verwahrlosung des Hauses Mitverschulden von 30 % zurechnen lassen
Allerdings müsse sich der Kläger das
Eigentümerin hätte Vorsorge gegen Zweckentfremdung des Grundstücks treffen müssen
Dem Eigentümer habe sich die Gefahr aufdrängen müssen, die von spielenden Kindern auf einem verwahrlosten
Eigentümerin erhält Restzahlung von ca. 10.250 Euro
Von dem Gesamtschaden in Höhe von ca. 51.300 Euro entfielen auf die Beklagten 70 %, also ca. 35.900 Euro. Hierauf hatte der Kläger bereits ca. 25.650 Euro, also die Hälfte des Gesamtschadens, erhalten, so dass die Beklagten nun noch zu einer Restzahlung von ca. 10.250 Euro nebst anteiliger außergerichtlicher Kosten verurteilt wurden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2011
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 11889
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