Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 02.08.2004
- 12 U 587/00 -
Kinder zündeln mit herumliegenden Feuerzeug – Eltern haften bei Brandschaden
Eltern verletzen Aufsichtspflicht durch offenes Herumliegenlassen von Rauchutensilien
Eltern, die Rauchutensilien offen herumliegen lassen und das Feuerzeug nur in die Zigarettenschachtel stecken, handeln grob fahrlässig. Wenn Kinder dem kindlichen Nachahmeffekt folgen, mit dem Feuerzeug spielen und dabei einen Brand verursachen, sind die Eltern - da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben - schadensersatzpflichtig. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Fall hatten die zweieinhalbjährigen Zwillinge eines Mieterehepaares morgens gegen 10 Uhr, als die Eltern noch im Schlafzimmer weilten, die auf dem Couchtisch liegende Zigarettenschachtel geöffnet, daraus das Feuerzeug entnommen, dieses in Gang gesetzt und so einen Brand ausgelöst. Gegenüber der Zahlungsklage der Versicherung, die den Schaden wegen grob fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern nicht selbst übernehmen wollte, verteidigten sich die Eltern damit, dass ihre zweieinhalbjährigen Zwillinge aufgrund ihres jungen Alters gar nicht dazu in der Lage gewesen seien, ein Gas-Einwegfeuerzeug anzuzünden.
Gutachter bestätigt, dass Kinder in der Lage waren, Feuerzeug zu betätigen
Da die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz diese Frage auch nicht aus eigener Sachkunde heraus beantworten konnten, bestellten sie einen entwicklungs- und biopsychologischen Gutachter. Dieser bestätigte jedoch, dass
Kinder ahmen Verhalten der Eltern nach
Das Gericht entschied daraufhin, dass Feuerutensilien nicht in die Hände kleiner
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2010
Quelle: ra-online, OLG Koblenz
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9032
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9032
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.