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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 24.03.1997
- 12 U 375/96 -
Unfall aufgrund Rollsplitt: Kein Anspruch auf Schadenersatz bei ausreichender Warnung vor Rollsplitt durch Verkehrsschild
Aufstellung eines Warnschildes genügt regelmäßig der Verkehrssicherungspflicht
Kommt es aufgrund von Rollsplit zu einem Unfall, so haftet dafür nicht der Verkehrssicherungspflichtige, wenn vor den Gefahren des Rollsplitts durch ein Verkehrsschild gewarnt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erlitt ein Autofahrer auf einer Landstraße einen Unfall. Er führte dies auf den auf der Fahrbahn befindlichen
Kein Anspruch auf Schadenersatz
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied gegen den Autofahrer. Diesem habe kein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Zwar müsse das Land im Rahmen seiner
Warnschild genügte den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht
Das Land sei seiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2014
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (zt/OLG Report 1997, 79/rb)
- Landgericht Koblenz, Urteil
[Aktenzeichen: 5 O 154/96]
Jahrgang: 1997, Seite: 832 MDR 1997, 832
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Dokument-Nr. 18429
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