Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 08.02.2012
- 5 U 109/12 -
Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung bei Sturz eines Rennradfahrers wegen Fahrbahnspalt einer Werkseinfahrt
Unbefugte Wegenutzung begründet keinen Ausschluss der Ersatzpflicht
Stürzt ein Rennradfahrer wegen seiner schmalen Bereifung aufgrund eines 2,5 cm breiten Fahrbahnspalts, so liegt regelmäßig keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Zudem führt eine unbefugte Wegenutzung nicht zum Ausschluss einer Ersatzpflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall begab sich ein Rennradfahrer zu einem Parkplatz eines Unternehmens, weil dort eine von einem Radsportclub organisierte Vereinsradtour beginnen sollte. Als der
Anspruch auf Schmerzensgeld bestand nicht
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied gegen den Rennradfahrer. Diesem habe kein Anspruch auf
Befahren der Fahrbahn mit schmalen Reifen war unüblich
Eine solche Spaltbreite habe nach Auffassung des Oberlandesgerichts für den gewöhnlichen Verkehr keine Gefahr dargestellt. Gleiches habe in der Regel für Fahrräder gegolten, weil deren Reifen gewöhnlich breiter als der vorgefundene Spalt sind. Demgegenüber seien schmal bereifte Rennräder, wie das des gestürzten Rennradfahrers, eher unüblich. Damit habe das Unternehmen also nicht rechnen müssen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2012, Seite: 987 NJW-RR 2012, 987 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2012, Seite: 482 NZV 2012, 482 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 494 ZMR 2013, 494
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16973
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16973
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.