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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 30.06.2011
- 5 U 196/11 -
Mit Unebenheiten im Boden und angreifenden Schwänen muss auf einer Uferpromenade gerechnet werden
Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde
Mit Vertiefungen auf einer Uferpromenade muss gerechnet werden. Kommt es dennoch zu einem Sturz, so haftet die Gemeinde nicht wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2008 stürzte gegen 21 Uhr ein Jogger auf einer Uferpromenade aufgrund einer
Anspruch auf Schadenersatz bestand nicht
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zu Gunsten der
Mit angreifenden Vögeln war zu rechnen
Sollte sich auf dem Weg tatsächlich ein Schwan aufgehalten haben, so das Oberlandesgericht weiter, müsste dies für den Jogger wahrnehmbar gewesen sein. Jedenfalls dann, wenn er seiner Blickrichtung die gebotene Aufmerksamkeit geschenkt hätte. In der Situation sei eine gesteigerte Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten gewesen. Denn mit angreifenden Vögeln müsse zur Brutzeit gerechnet werden. Der Jogger hätte den Schwan beobachten, seine Laufgeschwindigkeit herabsetzen und darauf gefasst sein müssen, jederzeit ausweichen zu müssen. Darüber hinaus müsse mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2013
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Trier, Urteil vom 01.02.2011
[Aktenzeichen: 11 O 29/09]
- Verkehrssicherungspflicht: Stadt haftet für Sturz von Seniorin auf marodem, stark verwitterten, unebenen Gehweg
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.07.2012
[Aktenzeichen: III ZR 240/11]) - Fußgänger müssen aufpassen: Kein Schmerzensgeld bei Sturz auf Fußweg in erkennbar schlechtem Zustand, der wenig frequentiert wird
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 17.03.2009
[Aktenzeichen: 2 U 29/08]) - Stadt haftet nicht für Verletzungen einer Rentnerin beim Stolpern über kleine Unebenheiten auf dem Gehweg
(Landgericht Magdeburg, Urteil vom 10.03.2011
[Aktenzeichen: 10 O 22/11])
Jahrgang: 2011, Seite: 1473 MDR 2011, 1473 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2012, Seite: 473 NJW-RR 2012, 473
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Dokument-Nr. 15250
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