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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 19.12.2006
- 15 U 110/06 -
Greenpeace darf weiterhin "Gen-Milch" sagen
OLG Köln weist Klage der Unternehmensgruppe Theo Müller gegen Greenpeace ab
Die Unternehmensgruppe Theo Müller GmbH & Co. KG ist mit einer Unterlassungs- und Feststellungsklage gegen Greenpeace unterlegen. Der Müller-Konzern wollte Greenpeace verbieten lassen, die von ihrem Konzern unter verschiedenen Marken vertriebenen Milch- und Molkereiprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen. Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage ab.
Die zum Müller-Konzern gehörenden Unternehmen verarbeiten in ihren Produkten Milch von Kühen, die auch
Der Senat hat in seiner Urteilsbegründung - ähnlich wie schon in zwei vorangegangenen Verfahren (Urt. v. 28.10.2004, Urt. v. 05.07.2005) - ausgeführt, bei der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" im Rahmen von "Greenpeace"-Kampagnen handele es sich um Äußerungen, die durch die nach Art. 5 des Grundgesetzes geschützte
Der Senat hat im Übrigen nicht entscheidend auf den Stand der Wissenschaft in der Frage abgestellt, ob sich ein Übertrag
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§§ 823 Abs. 1 BGB (Gewerbebetrieb, Unternehmenspersönlichkeitsrecht), 824 BGB, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG
Unterlassungsrechtsschutz gegenüber der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" bezogen auf Produkte eines in diesem Marktsegment größeren Unternehmens in Presseerklärungen und in verschiedenen Kampagnen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Köln vom 19.12.2006
- Landgericht Köln, Urteil vom 24.05.2006
[Aktenzeichen: 28 O 358/05]
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Dokument-Nr. 3523
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