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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 09.03.2017
- 15 U 46/16 -
Unzulässige Veröffentlichung des Ausrasters eines Promis aufgrund Bedrängung durch Paparazzi
Berichterstattung stellt Zwischenfall stark verkürzt dar
Die Veröffentlichung des Ausrasters eines Prominenten aufgrund der Bedrängung durch Paparazzi ist dann unzulässig, wenn der Zwischenfall verkürzt dargestellt wird und dadurch der Eindruck vermittelt wird, der Prominente sei anlasslos auf die Reporter losgegangen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2014 wurde auf einer Internetseite ein Video veröffentlicht, welches eine körperliche
Landgericht gibt Klage statt
Das Landgericht Köln hielt die Veröffentlichung des Films für unzulässig und gab der Klage daher statt. Nach Ansicht des Gerichts sei die
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Unterlassungsanspruch
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Beklagten zurück. Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Unterlassung zu. Auch wenn in dem Verhalten des Klägers ein Notwehrexzess und ein zeitgeschichtliches Ereignis im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zu sehen sei, sei durch die konkrete Form der Veröffentlichung die berechtigten Interessen des Klägers gemäß § 23 Abs. 2 KUG verletzt worden.
Behauptung einer unwahren Tatsache durch Kürzung der Filmaufnahmen
Die Unzulässigkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2019
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Köln, Urteil vom 24.02.2016
[Aktenzeichen: 28 O 156/15]
- Verletzung der Persönlichkeitsrechte: Berichterstattung über Herbert Grönemeyer weitgehend untersagt
(Landgericht Köln, Urteil vom 05.07.2017
[Aktenzeichen: 28 O 177/15, 28 O 178/15 und 28 O 225/15]) - Unzulässige Veröffentlichung eines Fotos zwecks öffentlicher Anprangerung durch mediale Berichterstattung
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 01.03.2018
[Aktenzeichen: 29 U 1156/17])
Jahrgang: 2017, Seite: 253 AfP 2017, 253 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1074 NJW-RR 2017, 1074 | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Jahrgang: 2017, Seite: 844 ZUM 2017, 844
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Dokument-Nr. 27424
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