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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 21.02.2019
- 15 U 46/18 -
Zeitschrift Computer Bild durfte Beitrag über DVB-T2 HD Receiver mit Fotos von Jan Böhmermann bebildern
Standbild aus Sendung "Neo Magazin Royale" greift nur gering in Persönlichkeitsrecht des Moderators ein
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Zeitschrift Computer Bild einen Text über DVB-T2-Receiver in HD Qualität mit einem Foto von Jan Böhmermann bebildern durfte, obwohl dieser der Verwendung nicht zugestimmt hatte.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Zeitschrift Computer
OLG erklärt Veröffentlichung des Bildes für zulässig
Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass der Artikel jedenfalls auch als Werbung für den Receiver einzuordnen sei. Trotzdem sei die
Veröffentlichung des Bildes ist hinzunehmen
Bei einer Gesamtabwägung müsse der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2019
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online (pm)
- BGH: FAZ durfte Foto von Boris Becker für Werbekampagne zur Markteinführung einer neuen Zeitung verwenden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.10.2009
[Aktenzeichen: I ZR 65/07 - (Boris Becker / FAZ)]) - Bild-Zeitung darf Kachelmann-Fotos nicht weiter veröffentlichen
(Landgericht Köln, Beschluss vom 16.04.2010
[Aktenzeichen: 28 O 215/10 und 28 O 216/10]) - Verlag muss für Veröffentlichung eines Bildes von Günther Jauch auf der Titelseite eines Rätselheftes zahlen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2009
[Aktenzeichen: I ZR 8/07])
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Dokument-Nr. 27121
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