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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 18.09.1998
- 25 WF 162/98 -
Ehebrecherisches Verhältnis in Ehewohnung rechtfertigt sofortige Scheidung
Abwarten des Trennungsjahrs unzumutbar
Unterhält die Ehefrau in der vormaligen Ehewohnung ein ehebrecherisches Verhältnis, so kann sich der Ehemann ohne das Trennungsjahr abzuwarten sofort von seiner Ehefrau scheiden lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall unterhielt eine Ehefrau in der vormaligen
Recht zur sofortigen Scheidung wegen ehebrecherischer Beziehung besteht
Das Oberlandesgericht Köln entschied zu Gunsten des Ehemanns. Er habe sich gemäß § 1565 Abs. 2 BGB noch vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs von seiner Ehefrau scheiden lassen dürfen. Denn es habe für ihn eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2015
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (zt/FamRZ 1999, 723/rb)
- Ehebruch des Ehemanns mit Schwester der Ehefrau kann sofortige Scheidung rechtfertigen
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.10.2002
[Aktenzeichen: 27 WF 187/02]) - Wechselnde außereheliche Verhältnisse rechtfertigen allein keine sofortige Scheidung
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 28.01.2002
[Aktenzeichen: 15 WF 16/02])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1999, Seite: 723 FamRZ 1999, 723
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Dokument-Nr. 21419
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