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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 21.03.2016
- 5 U 76/14 -
Patientin hat wegen dauerhaften Haarverlusts nach Chemotherapie Anspruch auf Schadensersatz
Ärzte hätten über Besonderheit des Medikaments mit einhergehendem dauerhaften statt vorübergehendem Haarverlust aufklären müssen
Das Oberlandesgericht Köln hat einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro wegen dauerhaften Haarverlusts nach einer Chemotherapie zugesprochen. Grund für die Ersatzpflicht des verklagten Krankenhauses ist aber nicht ein Behandlungsfehler, sondern die unzureichende Aufklärung durch die Klinikärzte über die Risiken des verwandten Krebsmedikamentes. Die Besonderheit liegt darin, dass es sich nicht um vorübergehenden Haarausfall, sondern um dauerhaften Haarverlust handelte.
Die Patientin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte sich wegen Brustkrebs im Krankenhaus operieren lassen. Die anschließende
Landgericht weist Klage der Patientin ab
Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Es war der Auffassung, dass es zum Behandlungszeitpunkt keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Risiko eines dauerhaften Haarverlusts gegeben habe.
Patientin hätte über möglichen dauerhaften Haarverlust aufgeklärt werden müssen
Das Oberlandesgericht Köln hat die Situation anders bewertet. Nach den vom Hersteller zum Behandlungszeitpunkt (2007/2008) veröffentlichten Fachinformationen für Ärzte habe die Gefahr bestanden, dass als Folge des Medikaments ein dauerhafter
Entscheidung für die Therapie nach ausreichender Aufklärung nicht zweifelsfrei sicher
Ohne Erfolg blieb der - grundsätzlich zulässige - Einwand des Krankenhauses, dass sich die Patientin auch bei vollständiger Aufklärung für die
Höhe des Schmerzensgeldes ergibt sich aus psychischen Folgen durch Haarverlust
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes hat das Gericht insbesondere berücksichtigt, dass es bei der Klägerin zu erheblichen und nachhaltigen psychischen Folgen und seelischen Belastungen aufgrund des Haarverlustes gekommen ist.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2016
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online
- Landgericht Köln, Urteil vom 09.04.2014
[Aktenzeichen: 25 O 290/11]
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Dokument-Nr. 22386
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