die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aufklärung über Risiken“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 28.01.2022
- 20 UF 875/21 -
Keine Übertragung der Impfentscheidung auf Elternteil im Eilverfahren bei vorherigem Aufklärungsbedarf des 14-jährigen Kindes
Ohne Durchführung des ärztlichen Aufklärungsgesprächs lehnt Kind Impfung ab
Ein Eilantrag auf Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis für eine Corona-Schutzimpfung auf ein Elternteil hat jedenfalls dann keinen Erfolg, wenn ein 14-jähriges Kind eine Impfung ablehnt, solange es nicht ein ärztliches Aufklärungsgespräch hatte. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Kindesvater im Jahr 2021 beim Amtsgericht Leipzig im Wege des Eilverfahrens ihm allein die Entscheidung über die Corona-Schutzimpfung für das Kind zu übertragen. Jedoch lehnte nicht nur die Kindesmutter, sondern auch das 14-jährige Kind eine Impfung derzeit ab. Das Kind wollte sich zunächst ärztlich beraten lassen. Ads Amtsgericht gab dem Antrag des Kindesvaters statt. Es begründete die Eilbedürftigkeit mit der vierten Infektionswelle und der hohen Inzidenzwerte. Gegen die Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Kindes.Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten des... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.09.2021
- 2-27 O 328/20 -
„Bad Bank“ der WestLB haftet für Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften
Übernahme der streitigen steuerlichen Risikopositionen sei gewollt gewesen
Das Landgericht Frankfurt am Main hat einer Klage der Nachfolgerin der WestLB gegen die Abwicklungsanstalt dieser Bank auf Übernahme von Steuerschulden von rund einer Milliarde Euro aus sog. Cum-Ex-Geschäften stattgegeben.
Beide Parteien sind aus der WestLB hervorgegangen, nachdem diese infolge der Finanzkrise 2007 und 2008 in Schieflage geriet und ab dem Jahr 2012 abgewickelt wurde. Die Klägerin ist die verbliebene Restgesellschaft. Sie ist in alleiniger Hand des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Beklagte ist eine Abwicklungsanstalt innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, die dem Bundesfinanzministerium... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.09.2021
- III ZR 63/20 -
Ärztliche Aufklärungsformulare unterliegen nur eingeschränkt der AGB-Kontrolle
BGH erlaubt Infoblatt zum Grünen Star
Ärztliche Aufklärungsformulare unterliegen gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nur einer eingeschränkten Kontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Beklagte ist ein Verband von Augenärzten. Er empfiehlt seinen Mitgliedern die Verwendung eines Patienteninformationsblatts. In diesem werden die Patienten zunächst darüber aufgeklärt, dass ab einem Alter von 40 Jahren die Gefahr besteht, dass sich ein Glaukom (sog. Grüner Star) entwickelt, ohne dass frühzeitig Symptome auftreten. Deshalb werde eine - allerdings von den gesetzlichen... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.03.2019
- 8 U 219/16 -
Operationsrisiken von bis zu 20 % dürfen als "vereinzelt" bezeichnet werden
Behandlungsrisiken müssen nicht mit genauen Prozentzahlen oder den für Beipackzettel geltenden Formulierungen umschrieben werden
Liegt die Wahrscheinlichkeit für eine postoperative Komplikation bei einem Wert bis zu 20 %, stellt die Formulierung "vereinzelt" keine zur Unwirksamkeit der Aufklärung führende Verharmlosung dar. Behandlungsrisiken müssen nicht mit genauen Prozentzahlen oder aber den für Beipackzettel geltenden Formulierungen umschrieben werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls rutschte auf seinem Betriebsgelände bei Glatteis aus und stürzte auf den rechten Arm. Zur Behandlung begab er sich in die Hände der Beklagten (Klinikum und Arzt). Es wurde ein Oberarmschaftbruch diagnostiziert. Die Aufklärung über mögliche Operationsmethoden erfolgte u.a. anhand eines Aufklärungsformblattes mit bildlichen Darstellungen.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.12.2017
- 8 AZR 853/16 -
BAG: Arbeitnehmerin steht wegen Impfschadens nach durchgeführter Grippeimpfung von Betriebsärztin kein Anspruch auf Schmerzensgeld zu
Arbeitgeberin verletzt keine Pflichten aus Arbeitsvertrag oder Behandlungsvertrag
Erleidet eine Arbeitnehmerin bei einer durch eine Betriebsärztin selbstständig organisierten und unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt stehende Grippeimpfung einen Impfschaden, so haftet dafür nicht die Arbeitgeberin. Eine Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsvertrag oder dem Behandlungsvertrag kann ihr nicht angelastet werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Arbeitnehmerin gegen ihre Arbeitgeberin auf Zahlung von Schmerzensgeld, da sie im November 2011 nach einer Grippeimpfung während der Mittagspause einen Impfschaden erlitt. Zur Impfung hatte die Betriebsärztin aufgerufen. Die Impfung war freiwillig und wurde vollständig von der Betriebsärztin organisiert. Die Arbeitgeberin hatte lediglich die... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.01.2019
- VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17 -
Ärzte haften bei mangelhafter Aufklärung über gesundheitliche Folgen einer Organentnahme
BGH zur Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass formale Verstöße bei der Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende nicht per se zu einer Unwirksamkeit der Einwilligung der Spender in die Organentnahme und zu deren Rechtswidrigkeit führen. Ein haftungsbegründender Aufklärungsmangel liegt aber dann vor, wenn die Organspender inhaltlich nicht ordnungsgemäß über die gesundheitlichen Folgen der Organentnahme für ihre Gesundheit aufgeklärt werden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens spendete ihrem an einer chronischen Niereninsuffizienz auf dem Boden einer Leichtkettenerkrankung leidenden Vater im Februar 2009 eine Niere. Im Mai 2014 kam es zum Transplantatverlust beim Vater. Die Klägerin behauptete, infolge der Organspende an einem chronischen Fatigue-Syndrom und an Niereninsuffizienz zu leiden und machte eine... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.11.2018
- 8 U 76/15 -
Ärztliche Aufklärungspflichten bei Brustimplantationen umfassen nicht Pflicht zur Aufklärung über Risiken bei späterer Explantation
Beschädigung eines intakten Implantats bei Explantation stellt kein "Risiko der Implantation" dar
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass über das Risiko einer Ruptur (Riss) eines Brustimplantats bei einer Schönheitsoperation "schonungslos" aufzuklären ist. In den Schutzzweck-Zusammenhang der Aufklärung fällt jedoch nicht das Risiko, dass ein Brustimplantat bei seiner Explantation beschädigt wird. Allein dem Eingriff immanente Gefahren sind dem Schutzzweck der Aufklärung zuzurechnen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls nimmt den beklagten Arzt auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen vermeintlich fehlerhafter Behandlung und Aufklärung in Anspruch. Ihr waren aus medizinischen Gründen im Jahre 2000 beidseitig Silikonbrustimplantate eingesetzt worden. Nach einem Verkehrsunfall Anfang 2003 litt die Klägerin unter Schmerzen in der rechten Brust... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.01.2018
- 26 U 76/17 -
"Neulandmethode": Operation mit neuer, noch nicht allgemein eingeführter Methode erfordert besondere Aufklärung
Operation ohne Aufklärung über mögliches Auftreten bisher unbekannter Risiken kann Schadensersatzansprüche begründen
Die Einwilligung einer Patientin in eine Operation mit einer neuen, noch nicht allgemein eingeführten Methode (Neulandmethode) ist unwirksam, wenn die Patientin nicht besonders darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein neues Verfahren handelt, bei dem auch unbekannte Risiken auftreten können. Die mit einer unwirksamen Einwilligung vorgenommene Operation ist rechtswidrig und kann Schadensersatzansprüche der Patientin begründen. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Siegen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die heute 62 Jahre alte Klägerin aus dem Lahn-Dill-Kreis begab sich im April 2008 in ein Krankenhaus in Siegen, dessen Träger die Beklagte ist. Sie stellte sich wegen einer Belastungsharninkontinenz in der urodynamischen Sprechstunde vor. Der Klägerin wurde nach Diagnosestellung das operative Einbringen eines Netzes vorgeschlagen. Hierbei... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.05.2011
- I-3 U 205/10 -
Fehlende Risikoaufklärung über Auftreten einer Zahnmarkentzündung nach Einsatz eines Veneers kann Haftung auf Zahlung von Schmerzensgeld begründen
Schmerzhafte Abszessbildungen, dauerhafte thermische Empfindlichkeit und möglicher Verlust der Zähne aufgrund einer Zahnmarkentzündung rechtfertigt Schmerzensgeld von 8.000 Euro
Klärt ein Zahnarzt nicht darüber auf, dass nach dem Einsatz eines Veneers eine Zahnmarkentzündung (Pulpitis) auftreten kann, kann dies eine Haftung auf Zahlung von Schmerzensgeld begründen. Kommt es aufgrund der Zahnmarkentzündung zu schmerzhaften Abszessbildungen, einer dauerhaften thermischen Empfindlichkeit und zu einem möglichen Verlust der behandelten Zähne kann dies ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde bei einer Frau Anfang 2008 Veneers an den Oberkieferzähnen eingesetzt. Da es nachfolgend zu einer chronischen Zahnmarkentzündung mit unangenehmen Folgen kam, klagte die Frau gegen den Zahnarzt auf Zahlung von Schmerzensgeld. Sie warf dem Zahnarzt unter anderem eine unzureichende Risikoaufklärung vor. So sei insbesondere nicht über ein mögliches Auftreten... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.06.2016
- 9 Sa 11/16 -
Kein Schmerzensgeldanspruch gegen Arbeitgeber bei Impfschaden aufgrund Grippeschutzimpfung durch Betriebsarzt
Keine Verletzung von Pflichten aus Arbeitsvertrag oder Behandlungsvertrag
Erleidet ein Arbeitnehmer bei einer von einem Betriebsarzt vorgenommenen Grippeschutzimpfung einen Impfschaden, haftet dafür nicht der Arbeitgeber. Dieser verletzt durch eine fehlende Aufklärung über die Impfrisiken weder seine arbeitsvertraglichen Pflichten, noch Pflichten aus dem Behandlungsvertrag. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang November 2011 unterzog sich eine Arbeitnehmerin, die in der Abteilung Controlling beschäftigt war, in der Mittagspause einer Grippeschutzimpfung am Arbeitsplatz. Zu der freiwilligen Impfung hatte die Betriebsärztin aufgerufen. Die Kosten für die Impfung übernahm die Arbeitgeberin. Die Arbeitnehmerin behauptete, dass sie nach der Impfung... Lesen Sie mehr