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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 22.07.2008
- 9 U 188/07 -
Versicherungsschutz für Motorradklau während einer Probefahrt
Keine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln sind einem Motorradbesitzer 10.650,- € als Entschädigung aus der Teilkaskoversicherung zugesprochen worden, nachdem sein Motorrad während einer Probefahrt entwendet worden war.
Der 46 Jahre alte Motorradfahrer aus dem oberbergischen Kreis beabsichtigte, sein gut ein Jahr altes Fahrzeug BMW 1200 GS, das bei der beklagten Versicherungsgesellschaft teilkaskoversichert war, im September 2006 zu verkaufen. Nach eigenen Angaben erwartete seine Familie Zuwachs, so dass er dieser das Geld zur Verfügung stellen wollte. Nach einem Inserat im Internet erschien ein Interessent auf einem älteren Yamaha-Motorrad FJ 1100, der sich als "Josef Krause" vorstellte. Einen Personalausweis ließ sich der Verkäufer nicht vorlegen. Er überließ dem Kaufinteressenten sein Fahrzeug zu einer kurzen
Angeblicher Käufer verschwand mit dem Motorrad
Während der
Gericht: Motorrad wurde "entwendet" und die Versicherung muss zahlen
Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts gab jetzt dem Motorradbesitzer in zweiter Instanz Recht. Das Gericht geht von einer "Entwendung" im Sinne der Versicherungsbedingungen aus. Der Verkäufer habe, als er das
Keine grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers
Obwohl der Eigentümer des BMW-Motorrades sich keinen amtlichen Ausweis zeigen ließ und nicht um Hinterlassung einer Sicherheit für die Zeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Köln vom 01.08.208
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Dokument-Nr. 6463
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