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Oberlandesgericht München, Urteil vom 04.07.2013
- 23 U 3950/12 -
Schenkung eines Autos an Freundin: Übergabe eines Autoschlüssels reicht für Eigentumsübertragung nicht aus
Übereignung eines PKW an nichtehelichen Lebenspartner / Übergabe eines Autoschlüssels und Erklärung der Schenkung stellen keine für Eigentumsübergang erforderliche Besitzaufgabe dar / Keine vollständige Besitzaufgabe beim Behalt weiterer Autoschlüssel
Übergibt in einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft der Partner der Partnerin ein Autoschlüssel und erklärt, er wolle ihr das Auto schenken, liegt darin keine Eigentumsübertragung, wenn der Partner einen weiteren Autoschlüssel behält und den Wagen weiter benutzt. Insofern fehlt es an der erforderlichen Besitzaufgabe. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich die nichtehelichen Lebenspartner getrennt hatten, verlangte die Partnerin die
Anspruch auf Herausgabe bestand nicht
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Beklagten und hob das erstinstanzliche Urteil auf. Der Klägerin habe keinen Anspruch auf
Fehlende Besitzaufgabe schloss Eigentumswechsel aus
Zwar habe in der Schlüsselübergabe sowie der Schenkungsäußerung eine Einigung über den
Üblichkeit der Weiternutzung des PKW unbeachtlich
Sofern die Klägerin meinte, dass es innerhalb einer nichtehelichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (zt/NJW 2013, 3525/rb)
- Landgericht München II, Urteil vom 29.08.2012
[Aktenzeichen: 14 O 4100/11]
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Jahrgang: 2013, Seite: 3525 NJW 2013, 3525
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Dokument-Nr. 17892
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