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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 29.06.2017
- 31 Wx 402/16 -
Möglichkeit der schnellsten Vaterschaft für Kind allein nicht maßgeblich für Vaterschaftseintragung
Interesse des Kindes an dem biologisch wahrscheinlicheren Vater zu berücksichtigen
Hat ein Kind aufgrund der Kollision von deutschem und ausländischem Recht mehrere Väter, so ist der Vater im Geburtenregister einzutragen, der nach dem Günstigkeitsprinzip für das Kindeswohl am besten ist. Dabei ist nicht allein darauf abzustellen, nach welchem Recht das Kind am schnellsten einen Vater erlangt. Vielmehr ist gleichermaßen das Interesse des Kindes an dem biologisch wahrscheinlicheren Vater zu berücksichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2016 gebar eine deutsch-rumänische Frau Zwillinge. Diese Kinder hatten aufgrund der Kollision von deutschem und rumänischem Recht zwei Väter. Zum einen bestand nach rumänischem Recht eine
Amtsgericht bejaht Eintragung des leiblichen Vaters
Das Amtsgericht Augsburg entschied die Frage dahin, dass der leibliche Vater in das
Oberlandesgericht hält Eintragung des leiblichen Vaters ebenfalls für zulässig
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde der Standesamtsaufsichtsbehörde zurück. Zwar sei nach dem Günstigkeitsprinzip dasjenige Recht vorzuziehen, das für das Kind "günstiger" sei. Dabei dürfe aber nicht das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2017
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Augsburg, Beschluss vom 12.09.2016
[Aktenzeichen: 300 UR II 28/16]
Jahrgang: 2017, Seite: 171 FGPrax 2017, 171
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Dokument-Nr. 25004
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