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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geburtenregister“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 13.07.2021
- 3 W 98/20 -
Verlorener Adelstitel kann nicht im Rahmen einer Berichtigung im Geburtenregisters zurückerlangt werden
OLG Zweibrücken lehnt Beschwerde ab
Einen Adelstitel, den eine rheinländische Adelsfamilie infolge der Französischen Revolution verloren hatte, kann ein Nachfahre nicht im Rahmen einer Berichtigung seines Geburtenregisters zurückerlangen. Dies hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
Die Familie des Beschwerdeführers ließ sich Ende des 18. Jahrhunderts im Raum Trier nieder. Infolge der Französischen Revolution und der Besetzung der linksrheinischen Gebiete wurden die Vorrechte des Adels, seine Prädikate und Titel aufgehoben. So verlor auch der Ur-Ur-Urgroßvater des Beschwerdeführers seinen Adelstitel "Freiherr". Nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft wurde die Rheinprovinz im Rahmen der territorialen Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress 1814/1815 dem Königreich Preußen zuerkannt. Unter dem preußischen Herrschaftssystem gelang es dem Ur-Ur-Urgroßvater des Beschwerdeführers nicht mehr, seinen ursprünglichen Adelstitel... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.03.2019
- XII ZB 530/17 -
Anwendung deutschen Rechts: Leihmutter ist rechtliche Mutter eines in der Ukraine geborenen Kindes
Gewöhnlicher Aufenthaltsort für rechtliche Abstammung entscheidend
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auf die rechtliche Abstammung eines in der Ukraine von einer Leihmutter geborenen Kindes deutsches Recht Anwendung findet, wenn das Kind entsprechend dem übereinstimmenden Willen aller beteiligten Personen ohne vorherige Abstammungsentscheidung alsbald nach der Geburt rechtmäßig nach Deutschland verbracht worden ist.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beteiligten zu 1 und 2 sind in Deutschland lebende Ehegatten deutscher Staatsangehörigkeit. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts wurde in der Ukraine eine mit dem Sperma des Ehemanns befruchtete Eizelle der Ehefrau der ukrainischen Leihmutter eingesetzt. Diese gebar im Dezember 2015 in Kiew das betroffene Kind.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.10.2018
- XII ZB 231/18 -
Ehefrau der Kindesmutter wird durch Ehe nicht zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kindes
Bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren geltende Abstammungsregelung gilt nicht bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Ehefrau der das Kind gebärenden Mutter (allein) aufgrund der bestehenden Ehe als weiterer Elternteil des Kindes in das Geburtenregister einzutragen ist. Er hat dies verneint, weil die bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren geltende Abstammungsregelung des § 1592 Nr. 1 BGB* bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren nicht gilt.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kindesmutter und die Antragstellerin lebten seit Mai 2014 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Nach Einführung der "Ehe für alle" schlossen sie am 12. Oktober 2017 durch Umwandlung dieser Lebenspartnerschaft die Ehe. Am 3. November 2017 wurde das Kind geboren, das aufgrund gemeinsamen Entschlusses der beiden Frauen durch medizinisch... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.11.2017
- XII ZB 459/16 -
Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann für ein mit ihrem Samen gezeugtes Kindes rechtlich nur als Vater anerkannt werden
Rechtliche Zuweisung von Vater und Mutter verstößt nicht gegen Grundrechte von transsexuellen Personen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, rechtlich nur die Vater- und nicht die Mutterstellung erlangen kann.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beteiligte zu 1 ist transsexuell. Der Beschluss über die Feststellung ihrer Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht ist seit August 2012 rechtskräftig. Die Beteiligten zu 1 und 2 haben im September 2015 eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Zuvor hatte die Beteiligte zu 2 im Juni 2015 das betroffene Kind geboren. Dieses... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.10.2017
- 1 BvR 2019/16 -
"Männlich" oder "weiblich" nicht ausreichend: Gesetzgeber muss bis Ende 2018 weiteren positiven Geschlechtseintrag für Personenstandsrecht schaffen
Geltendes Personenstandsrecht verstößt gegen Diskriminierungsverbot
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelungen des Personenstandsrechts mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar sind, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag "weiblich" oder "männlich" keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als "männlich" oder "weiblich" ausgeschlossen wird. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.
Die beschwerdeführende Person beantragte beim zuständigen Standesamt die Berichtigung ihres Geburtseintrags dahingehend, dass die bisherige Geschlechtsangabe "weiblich" gestrichen und die Angabe "inter/divers", hilfsweise nur "divers" eingetragen werden solle. Das Standesamt lehnte den Antrag mit Hinweis darauf ab, dass nach deutschem Personenstandsrecht im Geburtenregister ein Kind... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 29.06.2017
- 31 Wx 402/16 -
Möglichkeit der schnellsten Vaterschaft für Kind allein nicht maßgeblich für Vaterschaftseintragung
Interesse des Kindes an dem biologisch wahrscheinlicheren Vater zu berücksichtigen
Hat ein Kind aufgrund der Kollision von deutschem und ausländischem Recht mehrere Väter, so ist der Vater im Geburtenregister einzutragen, der nach dem Günstigkeitsprinzip für das Kindeswohl am besten ist. Dabei ist nicht allein darauf abzustellen, nach welchem Recht das Kind am schnellsten einen Vater erlangt. Vielmehr ist gleichermaßen das Interesse des Kindes an dem biologisch wahrscheinlicheren Vater zu berücksichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2016 gebar eine deutsch-rumänische Frau Zwillinge. Diese Kinder hatten aufgrund der Kollision von deutschem und rumänischem Recht zwei Väter. Zum einen bestand nach rumänischem Recht eine Vaterschaft des früheren rumänischen Ehemanns der Frau. Die Ehe wurde im Februar 2016 geschieden. Zum anderen erkannte der leibliche Vater einige... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.09.2017
- XII ZB 660/14 -
Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter eines von ihm geborenen Kindes
Auch nach Änderung der elterlichen Geschlechtszugehörigkeit bleibt durch Geburt oder Zeugung festgelegter rechtlicher Status als Mutter oder Vater des Kindes bestehen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Frau-zu-Mann-Transsexueller, der nach der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Änderung seiner Geschlechtszugehörigkeit ein Kind geboren hat, im Rechtssinne als Mutter des Kindes anzusehen ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beteiligte zu 1 ist transsexuell. Er wurde im Jahr 1982 als Kind weiblichen Geschlechts geboren; ihm wurden die weiblichen Vornamen "B.D." erteilt. Im November 2008 schloss der Beteiligte zu 1 die Ehe mit einem Mann. Im Jahr 2010 wurden die Vornamen des Beteiligten zu 1 durch gerichtliche Entscheidung in die männlichen Vornamen "O.G."... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.06.2016
- XII ZB 52/15 -
Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers" unzulässig
Intersexuelle Menschen können lediglich Löschung des bisher angegebenen Geschlechts in Geburtenregister verlangen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Personenstandsgesetz eine Eintragung wie "inter" oder "divers" als Angabe des Geschlechts eines Intersexuellen im Geburtenregister nicht zulässt.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte die antragstellende Person die Änderung ihres Geburtseintrags dahin, dass ihr Geschlecht als "inter" oder "divers" angegeben wird. Zur Begründung hat die 1989 geborene und als Mädchen in das Geburtenregister eingetragene Betroffene eine Chromosomenanalyse vorgelegt, wonach sie über einen numerisch auffälligen Chromosomensatz mit einem X-Chromosom... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 04.12.2015
- 15 W 263/15 -
Identitätstäuschungen können Beweiskraft eines Geburtsregistereintrags entwerten
Kindsvater ist nach Vorlage nachweislich gefälschter Urkunden mit Zusatz "Identität nicht festgestellt" ins Geburtsregister einzutragen
Täuscht ein Kindesvater deutsche Behörden durch die Verwendung unterschiedlicher Namen und die Vorlage sich widersprechender und zum Teil gefälschter Geburtsurkunden über seine Identität, kann sein Name im Geburtsregister nur mit dem Zusatz "Identität nicht festgestellt" einzutragen sein, so dass ihm keine personenstandrechtliche Beweiskraft zukommt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der am Verfahren beteiligte Kindesvater hat die Vaterschaft eines im September 2011 in Lippstadt geborenen Mädchens anerkannt. Er war im September 2006 in die Bundesrepublik eingereist und beantragte unter dem Namen Essa C., geboren im Januar 1988 in Lien-Kunda, als sierra-leonischer Staatsangehöriger Asyl. Nach der Ablehnung des Asylantrages... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.12.2014
- XII ZB 463/13 -
Kalifornische Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft ist in Deutschland anzuerkennen
Lebenspartner sind rechtliche Eltern des Kindes und als solche im Geburtenregister einzutragen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Urteil eines kalifornischen Gerichts, wonach die sog. Wunscheltern eines von einer Leihmutter geborenen Kindes auch dessen rechtliche Eltern sind, in Deutschland anzuerkennen ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2010 schlossen die beteiligten Lebenspartner mit Frau J. in Kalifornien einen Leihmutterschaftsvertrag. Entsprechend der Vereinbarung wurde mittels einer Samenspende eines der Lebenspartner unter Verwendung einer Eizellspende das betroffene Kind gezeugt und von der Leihmutter ausgetragen. Außerdem erkannte dieser Lebenspartner mit... Lesen Sie mehr
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