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Oberlandesgericht München, Urteil vom 13.06.2013
- 6 U 4422/12 -
Keine Eigentumsverletzung bei unerlaubtem Fotografieren eines Hundes und nicht genehmigter Veröffentlichung der Fotos
Eigentümer des Hundes steht kein Anspruch auf Unterlassung zu
Wird ein Hund ohne Erlaubnis des Eigentümers fotografiert und die Fotos anschließend ohne Genehmigung in einem Kalender veröffentlicht, so liegt darin keine Eigentumsverletzung. Dem Eigentümer steht daher kein Anspruch auf Unterlassung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde das
Kein Anspruch auf Unterlassung
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Hundeeigentümerin habe kein Anspruch auf
Gewerbliche Nutzung des Hundes unerheblich
In diesem Zusammenhang sei es unerheblich gewesen, so das Oberlandesgericht weiter, ob die Eigentümerin mit der Vermarktung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2014
Quelle: Oberlandesgricht München, ra-online (zt/ZUM 2014, 150/rb)
- Landgericht München I, Urteil vom 02.10.2012
[Aktenzeichen: 33 O 16046/11]
Jahrgang: 2014, Seite: 150 ZUM 2014, 150
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Dokument-Nr. 16433
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