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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 08.11.2018
- 1 U 28/18 -
Mängelhaftung des Verkäufers beim Gebrauchtwagenkauf
Für Fahrzeugkäufer muss Vertragspartner klar ersichtlich sein
Verkauft ein Gebrauchtwagenhändler im Namen einer Privatperson ein Fahrzeug, muss er dies deutlich kennzeichnen um einen Gewährleistungsanspruch wirksam ausschließen zu können. Ist für den Käufer nicht klar ersichtlich, wer der Vertragspartner ist, ist ein späteres Berufen auf den Gewährleistungsausschluss nicht ohne weiteres möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Mann aus dem Kreis Kleve, hatte im Internet eine Anzeige eines Osnabrücker Autohauses gesehen. Ein VW Multivan wurde dort zum Preis von rund 15.000 Euro angeboten. Im Kopf der Anzeige war der Name des Autohauses genannt. Im Kleingedruckten fand sich der Hinweis, das Fahrzeug werde "im Kundenauftrag angeboten". Der Kläger - der nicht perfekt Deutsch sprach - wurde sich bei der ersten Besichtigung des Fahrzeugs mit dem
Händler verweist auf wirksam ausgeschlossene Gewährleistung
Kurze Zeit später zeigte sich ein Motorschaden, den der Kläger zunächst für 2.700 Euro reparieren ließ. Der Mangel trat aber erneut auf. Daher verlangte der Kläger vom
Hinweis auf Kundenauftrag im Kleingedruckten nicht ausreichend
Das Landgericht Osnabrück gab ihm Recht und wies die Klage ab. Vor dem Oberlandesgericht Oldenburg hatte der Kläger Erfolg. Auf seine Berufung hin wurde ein Hauptverhandlungstermin anberaumt. Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass der
Nach einem Hinweis des Oberlandesgerichts auf diese Rechtslage hat der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2019
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online (pm)
- Landgericht Osnabrück, Urteil
[Aktenzeichen: 2 O 51/18]
- Formulierung "gekauft wie gesehen" schließt Gewährleistungsanspruch nicht generell aus
(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 28.08.2017
[Aktenzeichen: 9 U 29/17]) - Gewährleistungsansprüche beim Pkw-Kauf: Käufer muss arglistiges Verschweigen von Fahrzeugschäden beweisen können
(Landgericht Coburg, Urteil vom 11.07.2014
[Aktenzeichen: 22 O 127/14]) - Kaufverträge aus dem Internet – Fehlende Einschränkungen im Gewährleistungsausschluss kann zur Unwirksamkeit führen
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 22.07.2011
[Aktenzeichen: 6 U 14/11])
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Dokument-Nr. 27171
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