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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 28.02.2014
- 11 U 75/13 -
Besucherin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz nach Sturz auf einem Schlossgelände
Von Besuchern einer alten Schloss-Anlage kann erhöhte Aufmerksamkeit verlangt werden
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Besucherin einer Gartenausstellung auf einem alten Schlossgelände keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, nachdem sie im Eingangsbereich des Geländes gestolpert und gestürzt war. Das Gericht verwies darauf, dass im Bereich von Eingängen und Toren einer schlossähnlichen älteren Anlage keine Barrierefreiheit besteht und von Besuchern dieser Anlage eine erhöhte Aufmerksamkeit verlangt werden kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war im Mai 2012 im Eingangsbereich einer Gartenausstellung auf
Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Betreiber
Das Oberlandesgericht Oldenburg verneinte - ebenso wie das Landgericht Osnabrück in der Vorinstanz - einen Verstoß gegen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Landgericht Osnabrück, Urteil
[Aktenzeichen: 2 O 295/13]
- Sturz auf nasser Treppe: Kein Anspruch auf Schadensersatz bei gut erkennbarer Gefahr
(Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 20.03.2013
[Aktenzeichen: 6 U 5/13]) - Kein Schmerzensgeld nach Sturz vom Prügelbalken auf historischem Volksfest
(Landgericht Osnabrück, Urteil vom 27.02.2012
[Aktenzeichen: 3 O 2331/11]) - OLG Schleswig-Holstein: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Sturz über Bordsteinkante beim Verlassen eines Landenlokal
(Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.08.2011
[Aktenzeichen: 11 U 38/11])
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Dokument-Nr. 17903
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