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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 04.08.2015
- 2 U 15/15 -
Baufirma hat aufgrund mangelhafter Leistung Kosten einer vom Sachverständigen für notwendig gehaltenen, aber objektiv unnötigen Nachbesserung zu tragen
Baufirma trägt Prognoserisiko eines anerkannten Sachverständigen
Hält ein anerkannter Sachverständiger die Beseitigung eines Mangels durch eine Nachbesserung für erforderlich, obwohl objektiv eine günstigere Mängelbeseitigung möglich wäre, kann der Auftraggeber dennoch die Kosten der unnötigen Nachbesserung von der Baufirma verlangen. Die Baufirma trägt insofern das Prognoserisiko. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Baufirma sollte den
Landgericht erachtete Kosten einer stellenweisen Ausbesserung für ersatzfähig
Das Landgericht Oldenburg entschied, dass die Auftraggeberin der Rechnung der Baufirma nur die
Oberlandesgericht bejaht Ersatzfähigkeit der Kosten für die Neuherstellung des Bodenbelags
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied zu Gunsten des Sachverständigen und somit der Auftraggeberin und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Die Auftraggeberin könne die gesamten
Baufirma trägt Prognoserisiko des anerkannten Sachverständigen
Habe sich ein Auftraggeber sachkundig beraten lassen, so das Oberlandesgericht, könne er regelmäßig die Fremdnachbesserungskosten verlangen, die ihm aufgrund der Beratung entstanden seien. Das mit der sachkundig begleiteten Beurteilung einhergehende Risiko einer Fehleinschätzung trage der Auftragnehmer. Dieser habe deshalb die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2017
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (zt/NJW-RR 2016, 89/rb)
- Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 11.02.2015
[Aktenzeichen: 5 O 2834/12]
Jahrgang: 2015, Seite: 1415 MDR 2015, 1415 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 89 NJW-RR 2016, 89 | Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau)
Jahrgang: 2016, Seite: 106 NZBau 2016, 106
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Dokument-Nr. 24837
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