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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unnötig“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.06.2021
- 11 B 852/21 -
Sondernutzungserlaubnis bei Vorliegen einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung nicht erforderlich
Berücksichtigung der straßenrechtlichen Interessen der Anlieger bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung
Ist bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach §§ 46 Abs. 1 Nr. 8, 32 Abs. 1 StVO erforderlich, bedarf es gemäß § 21 StrWG NRW zusätzlich keiner Sondernutzungserlaubnis. Bei der Erteilung der Ausnahmegenehmigung werden die straßenrechtlichen Interessen der Anlieger berücksichtigt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich von Bauarbeiten auf einem Grundstück in Nordrhein-Westfalen sollte auf der Straße ein Baukran, eine Baustellentoilette und ein Baustellenzaun aufgestellt werden. Zudem sollten Baumaterialen auf der Straße gelagert werden. Für diese Nutzung wurde im Februar 2021 eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt. Zudem wurde im März 2021 eine Sondernutzungserlaubnis erteilt. Gegen diese Erlaubnis richtete sich die die Klage eines Anwohners. Zudem beantragte er Eilrechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies den Eilantrag zurück. Dagegen legte der Anwohner Beschwerde ein.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 04.08.2015
- 2 U 15/15 -
Baufirma hat aufgrund mangelhafter Leistung Kosten einer vom Sachverständigen für notwendig gehaltenen, aber objektiv unnötigen Nachbesserung zu tragen
Baufirma trägt Prognoserisiko eines anerkannten Sachverständigen
Hält ein anerkannter Sachverständiger die Beseitigung eines Mangels durch eine Nachbesserung für erforderlich, obwohl objektiv eine günstigere Mängelbeseitigung möglich wäre, kann der Auftraggeber dennoch die Kosten der unnötigen Nachbesserung von der Baufirma verlangen. Die Baufirma trägt insofern das Prognoserisiko. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Baufirma sollte den Bodenbelag in zwei Räumen einer Schule erneuern. Nachträglich zeigten sich an den Arbeiten jedoch Mängel. Die Auftraggeberin der Arbeiten beauftragte daraufhin einen anerkannten Sachverständigen mit der Begutachtung der Mängel. Dieser kam daraufhin zur Einschätzung, dass der Bodenbelag in den Räumen neu hergestellt... Lesen Sie mehr
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