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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 20.12.2023
- 3 W 96/23 -
Erbeinsetzung auf Bestellzettel als wirksames Testament
Verwendung eines ungewöhnlichen Schreibpapiers spricht nicht gegen Testierwillen
Hat ein Erblasser zur Erbeinsetzung ein ungewöhnliches Schreibpapier, wie etwa einen Bestellzettel, verwendet, so spricht dies für sich genommen nicht für einen fehlenden Testierwillen. Es kann damit ein wirksames Testament vorliegen. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod ihres Lebensgefährten im Jahr 2022 beantragte die Partnerin beim Amtsgericht Westerstede die Erteilung eines Erbscheins, wonach sie Alleinerbin sei. Zur Begründung reichte sie einen
Vorliegen einer wirksamen Erbeinsetzung
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied zu Gunsten der Partnerin des Erblassers. Sie sei die testamentarisch bestimme Alleinerbin des Erblassers geworden. Bei dem
Verwendung eines ungewöhnlichen Schreibpapiers spricht nicht gegen Testierwillen
Die Verwendung des Bestellzettels spreche nicht gegen die Annahme eines Testierwillens, so das Oberlandesgericht. Der Erblasser habe generell wenig Wert auf Schriftwechsel und ähnliches gelegt, so dass es nicht fernliegend sei, dass er für die Abfassung seines letzten Willens einen Zettel nutzte, welcher für ihn direkt greifbar war und nicht auf ein Blatt ohne Werbeaufdruck zurückgriff. Auch die Verwahrung hinter dem Tresen bei den nicht gezahlten Rechnungen spreche nicht gegen die Annahme des Testierwillens. An diesem Ort habe der Erblasser die für ihn wichtigen Schriftstücke abgelegt, so dass es aus seiner individuellen Sicht naheliegend gewesen sei, auch ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2024
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Westerstede, Beschluss vom 15.08.2023
[Aktenzeichen: 31 VI 1122/23]
- "Meine Erben sind nicht würdig, meine Grundstücke zu besitzen": Unklare Formulierung auf Briefumschlag spricht gegen Testierwillen
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 27.10.2014
[Aktenzeichen: 8 W 341/14]) - Zwei auf Fotoumschlag angebrachte Aufkleber stellen kein wirksames Testament dar
(Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 08.10.2013
[Aktenzeichen: 2 W 80/13])
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Dokument-Nr. 33739
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