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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Testierwille“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 20.12.2023
- 3 W 96/23 -

Erbeinsetzung auf Bestellzettel als wirksames Testament

Verwendung eines ungewöhnlichen Schreibpapiers spricht nicht gegen Testierwillen

Hat ein Erblasser zur Erbeinsetzung ein ungewöhnliches Schreibpapier, wie etwa einen Bestellzettel, verwendet, so spricht dies für sich genommen nicht für einen fehlenden Testierwillen. Es kann damit ein wirksames Testament vorliegen. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod ihres Lebensgefährten im Jahr 2022 beantragte die Partnerin beim Amtsgericht Westerstede die Erteilung eines Erbscheins, wonach sie Alleinerbin sei. Zur Begründung reichte sie einen Notizzettel einer Brauerei, auf dem Bestellungen in der Gastronomie notiert werden, ein. Diesen Zettel habe sie im Gastraum hinter der Theke gefunden, an dem der Erblasser auch nicht bezahlte Rechnungen aufbewahrt habe. Der Erblasser war Besitzer einer Gaststätte. Auf dem Zettel stand, dass die Partnerin alles bekommen sollte. Der Zettel war vom Erblasser unterschrieben und datiert worden. Das Amtsgericht sah... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.08.2017
- 20 W 188/16 -

Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen muss strenger Prüfung unterzogen werden

Krankhafte und wahnhafte Störungen können freie Willensbildung ausschließen

Setzt eine Erblasserin Detektive als ihre Erben ein, die sie zu Lebzeiten engagierte, da sie unter Bestehlungsängsten litt, ist konkret zu prüfen, ob die Erblasserin infolge krankhafter Wahnvorstellungen testierunfähig war. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

Die Beteiligten des zugrunde liegenden Falls stritten über die Testierfähigkeit einer kinderlos und verwitwet verstorbenen Erblasserin. Die Beschwerdeführer sind entfernte Verwandte der Erblasserin und mögliche gesetzliche Erben. Die Erblasserin setzte die mit ihr nicht verwandten Beschwerdegegner als ihre Erben ein. Ihr Testament begann mit den Worten: "Mein Testament! Ich bin im vollen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.11.2015
- 10 W 153/15 -

Zettel-Testamente: Testament auf kleinem Zettel und zusammengefaltetem Pergamentpapier ungültig

Für Annahme eines Testaments muss ein Testierwille feststellbar sein

Ein ernsthafter Testierwillen kann nicht feststellbar sein, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier errichtet worden ist. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Die im Juli 2013 im Alter von 102 Jahren verstorbene, verwitwete Erblasserin war Eigentümerin eines Hausgrundstücks in Lübbecke. Sie hinterließ eine in Preußisch Oldendorf lebende Tochter, drei Enkel in Lübbecke und eine Enkelin in Münster. Die Enkelkinder stammten von dem im Jahr 2009 vorverstorbenen Sohn H. der Erblasserin ab.In der Annahme gültige Testamente der... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 27.10.2014
- 8 W 341/14 -

"Meine Erben sind nicht würdig, meine Grundstücke zu besitzen": Unklare Formulierung auf Briefumschlag spricht gegen Testierwillen

Strenge Anforderungen an Nachweis des Testierwillens bei unüblichen Testamenten

Schreibt ein Erblasser auf einen Briefumschlag "Meine Erben sind nicht würdig, meine Grundstücke zu besitzen", so spricht dies gegen einen Testierwillen. Denn es bleibt unklar, ob nicht nur eine Unmutsäußerung vorliegt und wer stattdessen erben soll. Wird ein Testament in einer unüblichen Form abgefasst, so sind strenge Anforderungen an den Nachweis des Testierwillens zu stellen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Erblasser im Juli 2014 verstarb, beanspruchten seine beiden einzigen und aus erster Ehe stammenden Kinder das Erbe. Die erste Ehefrau war bereits zuvor vestorben. Es gab jedoch Zweifel am Eintritt der gesetzlichen Erbfolge, da ein Briefumschlag existierte auf dem stand: "Meine Erben sind nicht würdig, meine Grundstücke zu besitzen".... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 07.03.1997
- 3 W 24/97 -

Bei einem Testament in Form eines Briefs muss Testierwillen des Erblassers feststehen

Formulierung im Brief "[…] wie ich schriftlich festlegte […]" weist auf ein eigentliches Testament hin

Ein Erblasser darf zwar ein Testament in Form eines Briefs errichten. In diesem Fall muss aber der Testierwillen des Erblassers feststehen. Eine Formulierung im Brief "[…] wie ich schriftlich festlegte […]" weist auf ein eigentliches Testament hin, so dass der Brief keine letztwillige Verfügung darstellt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es darum, ob ein Erblasser durch einen Brief ein wirksames Testament errichtet hatte. Sowohl das Amtsgericht Montabaur als auch das Landgericht Koblenz lehnten dies ab. Nunmehr musste das Oberlandesgericht Zweibrücken entscheiden.Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte die Entscheidungen... Lesen Sie mehr

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Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 08.10.2013
- 2 W 80/13 -

Zwei auf Fotoumschlag angebrachte Aufkleber stellen kein wirksames Testament dar

Wahl der "Testaments"-Form begründet Zweifel an Testierwillen

Wählt der Erblasser als Form seines "Testaments" zwei Aufkleber auf einem Fotoumschlag, so begründet dies Zweifel an seinem Testierwillen. Es kann daher ein unwirksames Testament vorliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Erblasser verstarb, beantragte eine sehr gute Freundin von ihm einen Erbschein, der sie als Alleinerbin ausweisen sollte. Ihren Antrag begründete sie damit, dass der Erblasser durch zwei auf einem Fotoumschlag angebrachte Aufkleber ein Testament errichtet habe. Auf dem einen Aufkleber stand: "V. ist meine Haupterbin". Der andere... Lesen Sie mehr