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Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.06.2017
- 4 U 33/16 -
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall besteht auch bei Nutzung des Wagens der Ehefrau als Ersatzfahrzeug
Ausschluss des Anspruchs bei Nutzung eines dem Geschädigten gehörenden Ersatzfahrzeugs
Der Geschädigte hat nach einem Verkehrsunfall auch dann einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung wegen des beschädigten Fahrzeugs, wenn er das Fahrzeug der Ehefrau nutzen kann. Der Anspruch ist nur ausgeschlossen, wenn der Geschädigte ein ihm gehörendes Ersatzfahrzeug nutzen kann. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einem
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung
Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten des Geschädigten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Geschädigten stehe ein Anspruch auf
Kein Ausschluss des Anspruchs aufgrund Nutzung des Fahrzeugs der Ehefrau
Der Anspruch auf
Nutzung eines dem Geschädigten gehörenden Ersatzfahrzeugs schließt Anspruch aus
Nutzt der Geschädigte dagegen ein eigenes
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2019
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 15.02.2016
[Aktenzeichen: 12 O 267/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 1374 NJW-RR 2017, 1374
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Dokument-Nr. 27596
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