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Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.03.1989
- 7 U 29/88 -
Obstschaumwein statt Sekt: Kunde muss nicht bezahlen
Kläger fordert Ausgleich einer Gesamtrechnung in Höhe von 6.540 DM
Liefert der Betreiber einer Bar ein Getränk, das nicht der Bestellung des Kunden entspricht, so kann darin der Tatbestand der arglistigen Täuschung liegen. Der Kunde muss den Preis für das Getränk dann nicht bezahlen, da der Kaufvertrag von vornherein unwirksam war. Die "erlangte Sache", in diesem Fall das Getränk, kann auch nicht im Rahmen eines Bereicherungsausgleichs zurückverlangt werden, da sie verbraucht und damit nicht mehr im Vermögen des Kunden vorhanden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandegerichts Saarbrücken hervor.
Der Besucher einer Bar hatte während des Verlaufs eines Abends mehrere Flaschen vermeintlichen
Kaufvertrag von Anfang an nichtig
Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies die Klage ab. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Zahlung der vom Beklagten bestellten
"Konsumfähigkeit" des Kunden sollte lange aufrechterhalten werden
Obstschaumwein habe einen Alkoholgehalt von 3,5 Prozent, während
Kein Anspruch wegen Bereicherung
Der Barbeteiber habe auch keinen Anspruch gemäß den Regelungen der ungerechtfertigten Bereicherung. Ein Anspruch auf Ausgleich der ungerechtfertigten Bereicherung scheitere schon daran, dass die Bereicherung des Beklagten weggefallen sei (§ 818 Abs. 3 BGB). Der Beklagte habe die von der Klägerin aufgrund des nichtigen Kaufvertrages erlangten Sachen verbraucht. Irgendwelche Vermögensgegenstände, die mit dem Erwerb der verbrauchten Sachen in Zusammenhang stehen könnten, seien in seinem Vermögen nicht mehr vorhanden. Durch die Verwendung der ihm von der Klägerin gelieferten Sachen habe der Beklagte auch keine Ausgaben erspart die er notwendigerweise sonst hätte machen müssen. Die Voraussetzungen für einen Bereicherungsanspruch seien somit nicht gegeben.
Sittenwidrigkeit oder Wucher
Weil der Vertrag wegen der arglistigen Täuschung als von Anfang nicht anzusehen sei, wollte das Oberlandesgericht Saarbrücken nicht mehr darüber entscheiden, ob der Vertrag sittenwidrig war oder wegen Wuchers
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1989 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Saarbrücken (vt/st/pt)
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Dokument-Nr. 12661
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