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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.12.1996
11 U 129/94 -

Heizöl im Tank gilt bei der Veräußerung eines Hauses als mitverkauft

Heizöl ist beim Hausverkauf als Zubehör im Sinne von § 97 BGB anzusehen

Wenn beim Verkauf eines Hauses im Kaufvertrag keine Vereinbarung über das Heizöl im Tank getroffen wird, dann gehört das Heizöl zur Immobilie und geht beim Verkauf automatisch auf den neuen Eigentümer über. Der ehemalige Besitzer kann nicht später auf eine Extra-Zahlung pochen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stritten sich Käufer und Verkäufer eines Miethauses vor Gericht über eine größere Menge Heizöl, die sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Tank befunden hatte. Der Wert des Heizöls betrug angeblich 6.183,50 Mark, was allerdings unter den beiden Parteien umstritten war. Der Verkäufer vertrat im Prozess die Rechtsmeinung, dieses ,,Extra" sei im vereinbarten Gesamtpreis nicht inbegriffen gewesen und deswegen eigens zu berücksichtigen. Schließlich zähle das Heizöl in einem solchen Mietobjekt zu den durchlaufenden Kosten. Der Käufer hingegen berief sich darauf, dass im Vertrag von solchen Einschränkungen keine Rede gewesen sei. Das Heizöl müsse automatisch als mitverkauft gelten.

Richter: Heizöl stellt Zubehör im Sinne des BGB dar

Das OLG entschied, dass das Heizöl im konkreten Fall ein mitverkauftes Zubehör im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gewesen sei (§ 97 BGB).

Das Gericht stellte fest: Das Heizöl diene der Wohnanlage. Zubehör könnten auch verbrauchbare Sachen sein. Eine räumliche Nähe sei gegeben.

Der Meinung, dass Heizöl nach der Verkehrsanschauung nicht als Zubehör anzusehen sei, vermochte das Gericht nicht zu folgen. Der Umstand, dass die Kosten des Heizöls bei Mietobjekten in der Regel für Vermieter nur durchlaufende Kosten seien, weil diese in die jährlichen Nebenkostenabrechnungen eingestellt würden, stehe der Annahme als Zubehör nicht entgegen.

Nach dem Kaufvertrag habe das Zubehör gerade mitverkauft werden sollen. Dass Heizöl hätte insoweit im Kaufvertrag ausgenommen werden müssen, wenn es nicht als Zubehör hätte verkauft werden sollen, führte das Gericht aus.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2010
Quelle: ra-online, OLG Schleswig-Holstein (vt/pt)

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Dokument-Nr.: 9159 Dokument-Nr. 9159

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Kommentare (3)

 
 
Nina Hayder schrieb am 28.09.2021

Wir möchten Heizöl kaufen (https://derksen-mineraloele.de/heizoel_kaufen_1.php). Dank des Artikels wissen wir nun, dass das Heizöl, welches im Tank ist, mit dem Haus mitverkauft wird und nicht extra bezahlt werden muss. Das werden wir beachten, da wir unser Haus verkaufen möchten.

Anastasia Frühauf schrieb am 08.09.2021

Ich finde es sehr interessant, dass Heizöl als eine Art Zubehör angesehen wird, weil eine räumliche Nähe gegeben ist. Wir lassen unseren Tank vor dem Verkauf professionell reinigen, damit uns so was nicht passiert. Unser Haus wird nämlich nächstes Jahr verkauft.

https://www.bhr-berlin.de/

Lena schrieb am 20.08.2021

Danke für den interessanten Beitrag zum Thema Heizöl im Tank bei Veräußerung. Das alte Haus meiner Tante soll verkauft werden. Da sie für dieses Jahr schon Heizöl bestellen möchte, wollte ich mich informieren, was mit dem Heizöl passiert, wenn sie das Haus verkauft. Gut zu wissen, dass das Heizöl mit in den Besitz des Käufers übergeht, wenn es nicht anders im Vertrag festgehalten wird.

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