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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.12.1996
- 11 U 129/94 -
Heizöl im Tank gilt bei der Veräußerung eines Hauses als mitverkauft
Heizöl ist beim Hausverkauf als Zubehör im Sinne von § 97 BGB anzusehen
Wenn beim Verkauf eines Hauses im Kaufvertrag keine Vereinbarung über das Heizöl im Tank getroffen wird, dann gehört das Heizöl zur Immobilie und geht beim Verkauf automatisch auf den neuen Eigentümer über. Der ehemalige Besitzer kann nicht später auf eine Extra-Zahlung pochen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stritten sich Käufer und Verkäufer eines Miethauses vor Gericht über eine größere Menge
Richter: Heizöl stellt Zubehör im Sinne des BGB dar
Das OLG entschied, dass das
Das Gericht stellte fest: Das
Der Meinung, dass
Nach dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2010
Quelle: ra-online, OLG Schleswig-Holstein (vt/pt)
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Dokument-Nr. 9159
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