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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 16.04.2019
- 18 UF 57/19 -
Zuweisung eines Hundes nach der Scheidung
Kein gesetzlicher Anspruch auf Regelung eines Umgangsrechtes mit dem Hund
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Fall der Zuweisung eines Hundes nach der Scheidung der Hundehalter darauf verwiesen, dass ein gesetzlicher Anspruch auf die Regelung eines Umgangsrechtes mit dem Hund nicht bestehe und sich ein derartiges Recht weder aus der Hausratsverordnung noch aus den gesetzlichen Regelungen zum Umgangsrecht mit Kindern herleiten lässt.
Dem Verfahren lag die Beschwerde der seit September 2018 geschiedenen Ehefrau zugrunde, die nach der
Eigentum an Hündin nicht ausreichend nachgewiesen
Das Oberlandesgericht Stuttgart folgt der Auffassung des Familiengerichtes, dass die Ehefrau ihr Eigentum oder ein gemeinsames Eigentum an der
Aufenthaltsveränderung wäre nicht tierwohladäquat
Das Oberlandesgericht verwies auf seine frühere Rechtsprechung aus dem Jahr 2014 zur
Gesetzlicher Anspruch auf Regelung eines Umgangsrechtes mit dem Hund besteht nicht
Der Familiensenat bestätigte auch die Feststellungen des Familiengerichts, dass ein gesetzlicher Anspruch auf die Regelung eines Umgangsrechtes mit dem
Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Relevante Vorschriften:
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 90 a Tiere
1 Tiere sind keine Sachen. 2 Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. 3 Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
§ 1568 b Haushaltsgegenstände
(1) Jeder Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der
(2) Haushaltsgegenstände, die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden, gelten für die Verteilung als gemeinsames Eigentum der Ehegatten, es sei denn, das Alleineigentum eines Ehegatten steht fest.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2019
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart/ra-online (pm/kg)
- Amtsgericht Sigmaringen, Urteil vom 06.02.2019
[Aktenzeichen: 1 F 36/17]
- Nach Trennung eines Ehepaares hat Zuweisung von im Haushalt lebenden Hunden nach Billigkeitsgesichtspunkten zu erfolgen
(Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 07.12.2016
[Aktenzeichen: 10 UF 1249/16]) - Streit der getrennt lebenden Ehegatten um Herausgabe des Familienhundes: Mutwilliges Vorenthalten des Umgangsrechts begründet Herausgabeanspruch des benachteiligten Ehepartners
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 07.04.2014
[Aktenzeichen: 18 UF 62/14])
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Dokument-Nr. 27353
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