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Oberlandesgericht Thüringen, Beschluss vom 27.08.2013
- 1 Ss Rs 26/13 (63) -
Beobachtung einer für die Nutzung eines Mobiltelefons typischen Handbewegung begründet keine Geldbuße wegen Benutzen eines Mobiltelefons während der Autofahrt
Typische Handbewegung rechtfertigt nicht Annahme des Haltens eines Handys
Wird eine für die Nutzung eines Mobiltelefons typische Handbewegung beobachtet, rechtfertigt dies nicht die Annahme, der Autofahrer habe ein Handy in der Hand gehabt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Thüringen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beobachtete ein Polizeibeamter, wie ein Autofahrer während der Fahrt seine Hand Richtung Ohr bewegte und wieder zurück in Richtung Mittelkonsole bzw. Armaturenbrett. Der Polizeibeamte nahm aufgrund der beobachteten Handbewegung an, der Autofahrer habe ein
Kein Nutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt
Das Oberlandesgericht Thüringen konnte der Beobachtung des Polizeibeamten nicht entnehmen, dass der Autofahrer während der Fahrt ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Thüringen, ra-online (zt/zfs 2014, 113/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 113 zfs 2014, 113
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Dokument-Nr. 17869
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