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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 04.12.2023
- 9 U 141/23 -
Berufungseinlegung per beA ohne Signatur unzulässig
Formvorschriften nicht eingehalten
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass eine Berufung unzulässig ist, wenn die Berufungsschrift von einer Rechtsanwältin auf einem sogenannten sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, aber weder einfach noch qualifiziert elektronisch signiert wurde.
Eine Rechtsanwältin legte für ihre Mandantin
Gesetzlich vorgesehene Form nicht eingehalten
Das OLG Zweibrücken hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2024
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)
- Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 02.08.2023
[Aktenzeichen: 1 O 17/23]
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Dokument-Nr. 33630
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