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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Berufung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 04.12.2023
- 9 U 141/23 -

Berufungseinlegung per beA ohne Signatur unzulässig

Formvorschriften nicht eingehalten

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass eine Berufung unzulässig ist, wenn die Berufungsschrift von einer Rechtsanwältin auf einem sogenannten sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, aber weder einfach noch qualifiziert elektronisch signiert wurde.

Eine Rechtsanwältin legte für ihre Mandantin Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) ein. Die Berufungsschrift übermittelte sie am letzten Tag der Berufungsfrist als elektronisches Dokument. Hierfür benutzte sie ein besonderes elektronisches Postfach, welches für die sichere Kommunikation von Rechtsanwälten mit u. a. Gerichten vorgesehen ist. Die Berufungsschrift endete mit der Zeile "(Rechtsanwältin)". Oberhalb dieser Zeile war weder eine Unterschrift noch der Name der Rechtsanwältin zu finden. Der Name der Rechtsanwältin wurde nur im Briefkopf der Rechtsanwaltskanzlei aufgeführt. Eine qualifizierte elektronische Signatur wurde ebenfalls nicht verwendet. ... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 08.04.2019
- 11 U 164/18 -

Berufungsschrift über beA: Bei fehlender qualifizierter elektronischer Signatur muss einfache Signatur unter dem Schreiben mit Absender des Schriftsatzes übereinstimmen

Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur genügt nicht

Wird eine Berufungsschrift über das besondere elektronische Anwaltspostfach ohne eine qualifizierter elektronische Signatur versendet, muss gemäß § 130 a Abs. 3 ZPO die unter dem Schreiben angegebene einfache Signatur mit dem Absender des Schreibens übereinstimmen. Die Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur genügt nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien vor dem Landgericht Braunschweig im Jahr 2018 über die Wirksamkeit zweier Verbraucherdarlehensverträge zwecks Finanzierung eines Fahrzeugkaufs. Das Landgericht wies die Klage ab. Dagegen legte die Prozessbevollmächtigte der Kläger, eine Rechtsanwalts-GmbH, Berufung ein. Dies erfolgte über das besondere elektronische Anwaltspostfach... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.04.2018
- VI ZB 44/16 -

BGH: Auch Einzelanawalt ohne Personal auf einer Insel muss sich um Vertretung für den Fall einer plötzlichen Erkrankung kümmern

Schuldhafte Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung

Auch ein Einzelanwalt ohne Personal, der auf einer Insel mit wenigen weiteren Kollegen tätig ist, muss sich darum kümmern, dass er im Fall einer unerwarteten Erkrankung eine Vertretung hat. Kommt er dem nicht nach, ist ihm die Versäumung einer Berufungs­begründungs­frist anzulasten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Rechtsanwalt auf Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro wegen einer behaupteten Persönlichkeitsverletzung im Zusammenhang mit einem Zeitungsartikel. Der Anwalt war als Einzelanwalt ohne Personal tätig und vertrat sich in dem Fall selbst. Er lebte auf einer Nordseeinsel. Nachdem das Landgericht Aurich die Klage abwies, legte... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 19.03.2009
- 8 UF 24/09 -

Antragssteller muss Kosten des Berufungsverfahrens im Falle eines verfrühten Scheidungsantrags tragen

Ablauf des Trennungsjahrs im Berufungsverfahren

Läuft das Trennungsjahr im Berufungsverfahren ab, so kann die Scheidung ausgesprochen werden. Jedoch hat der Ehegatte gemäß einer entsprechenden Anwendung des § 97 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, der den Scheidungsantrag verfrüht gestellt hat. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2008 stellte ein Ehemann einen Scheidungsantrag. Er führte dabei an, dass seine Ehefrau der Scheidung zustimme und er von seiner Ehefrau seit Mai 2007 getrennt lebe. Im Verfahren stellte sich jedoch heraus, dass die Trennung erst mit Auszug der Ehefrau aus der gemeinsamen Wohnung im Januar 2008 erfolgte. Da das für eine einvernehmliche... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom
- Az. I 4 U 50/16 und I 4 U 50/16 -

Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG: Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei Fertiggaragen

Durch fehlende Widerrufsbelehrung beginnt auch Widerrufsfrist nicht zu laufen

Wer außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag abschließt, kann diesen mit wenigen Ausnahmen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Um dieses Recht auf Widerruf einzuschränken, legen manche Unternehmer allerdings viel Kreativität an den Tag. So auch die Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG, die nun in zwei Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm ihre Berufung jeweils zurücknahm.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verwies im zugrunde liegenden Fall darauf, dass sich Verbraucher seit fast zehn Jahren regelmäßig über die Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG beschweren. Die Firma versuchte mit verschiedenen Tricks, das Widerrufsrecht von Verbrauchern zu umgehen.Nach der neuesten Masche wies Exklusiv-Garagen das Widerrufsrecht von Verbrauchern... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.09.2015
- XI ZB 8/15 -

BGH: Rechtsanwalt muss Berufungs­begründungs­schreiben nach vorgenommenen Korrekturen vom Büropersonal nochmals kontrollieren

Fehlende Kontrolle begründet Verschulden an Fristversäumnis aufgrund versehentlich ausgetauschter Faxnummer

Nimmt das Büropersonal an einer Berufungs­begründungs­schrift Änderungen vor, nachdem der Rechtsanwalt das Schreiben durchgesehen hatte, muss der Rechtsanwalt dafür Sorge tragen, dass ihm die korrigierte Berufungs­begründungs­schrift nochmals zur Kontrolle vorgelegt wird. Dies gilt selbst dann, wenn nur auf der ersten Seite ein Rechtschreibfehler korrigiert wurde. Sorgt der Rechtsanwalt nicht für eine Kontrollmöglichkeit, so trifft ihn ein Verschulden an der Fristversäumnis, wenn das Büropersonal bei der Korrektur versehentlich die Faxnummer austauschte. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rechtsanwalt war damit beauftragt worden gegen ein Urteil eines Landgerichts Berufung einzulegen. Am letzten Tag der Frist - an einem Tag im Juni 2014 - ging die Berufungsbegründung versehentlich an das Landgericht, anstatt an das eigentlich zuständige Oberlandesgericht. Hintergrund dessen war, dass eine Angestellte auf der ersten Seite... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.10.1991
- XI ZB 6/91 -

Unterschrift muss nicht einzelne Buchstaben klar erkennen lassen oder ganz lesbar sein

Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden, individuell gestalteten Namenszuges genügt

Die Unterschrift unter Schriftsätzen muss nicht einzelne Buchstaben klar erkennen lassen oder ganz lesbar sein. Es genügt vielmehr, dass ein Namenszug vorliegt, der die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnet und individuell gestaltet ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im April 1991 eine Berufung als unzulässig verworfen, weil die Berufungsbegründung nach Auffassung des Berufungsgerichts keine ordnungsgemäße Unterschrift des Rechtsanwalts enthalten habe. Die Unterschrift begann mit einer stark vereinfachten Form des Buchstabens G und setzte sich als längere waagerechte Linie fort, die nur leicht gewellt war. Über... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 19.03.2014
- 1 Ss 15/14 -

Verwerfung der Berufung bei unentschuldigtem Nichterscheinen des Angeklagten zur Berufungs­verhandlung

Anwesenheit eines zur Verteidigung bereiten Rechtsanwalt unerheblich

Erscheint der Angeklagte zu seiner Berufungs­verhandlung nicht, so führt dies zur Verwerfung seiner Berufung. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein zur Vertretung des Angeklagten bereiter Rechtsanwalt anwesend ist. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verwarf das Landgericht Braunschweig die Berufung eines Angeklagten gemäß § 329 Abs. 1 StPO, da er zur Berufungsverhandlung nicht erschien. Dagegen legte der Angeklagte Revision ein. Er führte an, dass eine Berufungsverwerfung bei Nichterscheinen des Angeklagten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (18633) unzulässig ist,... Lesen Sie mehr

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 08.11.2012
- 30804/07 -

EGMR: Zurückweisung einer Berufung im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Ausbleiben des Angeklagten verstößt gegen die Menschen­rechts­konvention bei Anwesenheit eines zur Vertretung bereiten Verteidigers

Nichtentscheidung über Berufung stellt unzulässige Entziehung des Rechts auf Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 c) EMRK) dar

Wird eine Berufung im Rahmen eines Strafverfahrens deswegen zurückgewiesen, weil der Angeklagte unentschuldigt fernblieb, so liegt darin ein Verstoß gegen die Europäische Menschen­rechts­konvention (EMRK), wenn ein zur Vertretung bereiter Verteidiger anwesend ist. Durch die Nichtentscheidung über die Berufung wird dem Angeklagten in unzulässiger Weise das Recht auf Verteidigung nach Art. 6 Abs. 3 c) EMRK entzogen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2003 wurde ein Angeklagter wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 EUR verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte Berufung ein. Zur Berufungsverhandlung erschien er jedoch nicht. Er ließ sich stattdessen von seinem Anwalt vertreten. Das Berufungsgericht verwarf angesichts des nicht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.10.2013
- 6 U 95/13 -

Streitwerthöhe von 100 EUR bei Klage auf Unterlassung wegen einmaliger unerwünschter Zusendung einer Werbe-E-Mail

Streitwert bemisst sich am Interesse des Betroffenen nicht belästigt zu werden

Der Streitwert einer Klage gerichtet auf Unterlassung der Zusendung von unerwünschten Werbe-E-Mails richtet sich an dem Interesse des Betroffenen von solcher Werbung nicht belästigt zu werden. Handelt es sich um einen einmaligen Vorfall, der zudem auf eine Verwechselung beruhte, so ist der Streitwert mit 100 EUR zu bemessen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rechtsanwalt erhielt im August 2012 von einer Firma, eine GmbH & Co. KG, eine unerwünschte Werbe-E-Mail. Dies ging auf ein Versehen zurück, da die E-Mail-Adresse einer Kundin der Firma auf den Rechtsanwalt überging. Nachdem der Rechtsanwalt die Firma abmahnte, löschte sie die E-Mail-Adresse aus ihrem Verteiler. Da sich die Firma aber... Lesen Sie mehr