Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: OLGZ 1972, 281
Zeitschrift: Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen (OLGZ),
Jahrgang: 1972, Seite: 281
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
OLGZ 1972, 281:
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom22.07.1971
- 13 W 93/71 -
Supermarkt kann ohne Angabe von Gründen Belieferung eines Kunden verweigern und Hausverbot aussprechen
Ein Supermarkt kann ohne Angabe von Gründen die Belieferung eines Kunden ablehnen und ein Hausverbot aussprechen. Denn ein Supermarkt ist in der Wahl seiner Kunden aufgrund der Vertragsfreiheit frei. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Supermarkt keine Monopolstellung innehat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle OLGZ 1972, 281 wird teils auch als „OLGZ 72, 281“, „OLGZ 1972, S. 281“ oder „OLGZ 72, S. 281“ zitiert.