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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.09.2011
- 3 S 101.11 , 3 S 102.11 , 3 S 118.11 -
OVG Berlin-Brandenburg: Neuer gemeinsamer Einschulungsbereich in Berlin Mitte rechtswidrig
Schulweg für Schulanfänger darf nur rund 1.000 Meter betragen
Die Zusammenlegung von acht Grundschulen zu einem gemeinsamen Einschulungsbereich im Bezirk Mitte und daraus entstehende Schulwege von mehr als vier Kilometer für Schulanfänger, ist rechtswidrig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit im Ergebnis die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin und wies die hiergegen gerichteten Beschwerden des Bezirks Mitte zurück.
Dem Berliner
Länge der Schulwege für Schulanfänger deutlich unangemessen
Da die Länge der Schulwege im gemeinsamen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Gefahrenträchtigkeit im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos: Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels zumutbar
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.05.2011
[Aktenzeichen: 7 K 1327/10.KO]) - Bei zumutbarem Fußweg keine kostenlose Schüler-Fahrkarte
(Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 28.02.2008
[Aktenzeichen: 6 A 252/06])
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Dokument-Nr. 12277
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