die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einschulungsbereich“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 09.08.2017
- 6 L 4416/17.WI -
Einschulung an Wunsch-Grundschule nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich
Bestehende soziale Kontakte am Sitz der Wunsch-Grundschule rechtfertigten keinen Schulwechsel
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die Einschulung an einer Wunsch-Grundschule das Vorliegen eines wichtigen Grundes erfordert. Das Gericht lehnte damit im vorliegenden Fall den Eilantrag eines Schulanfängers auf Einschulung an einer Grundschule außerhalb seines Schulbezirks ab.
Im zugrunde liegenden Verfahren wollte der von seinen Eltern vertretene Antragsteller die Grundschule im Nachbarbezirk seines Wohnortes im Landkreis Limburg-Weilburg besuchen. Er habe dort den Kindergarten besucht und sei auch im Fußballverein. Aus gesundheitlichen, unter anderem logopädischen Gründen sei er auf eine übersichtliche Schule mit kleinen Klassen angewiesen. Das Schulamt lehnte den Antrag ab. Die Einschulung auf eine andere Grundschule als diejenige, in deren Bezirk der Schüler wohne, erfordere das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein solcher Grund liege nicht vor. Die Klassengröße an der Wohnort-Grundschule liege nur unwesentlich über... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28.06.2013
- VG 9 L 246.13 und VG 9 L 181.13 -
Gemeinsame Einschulungsbereiche müssen altersangemessene Schulwege von jedem Wohnort zu jeder Grundschule sicherstellen
Zuschnitt der Einschulungsbereiche in Berlin-Mitte fehlerhaft
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass der Zuschnitt der Einschulungsbereiche im Bezirk Berlin-Mitte teilweise gegen den Grundsatz altersangemessener Schulwege verstößt und hat daher mehreren Schulanfängern die Aufnahme in die von ihnen begehrte Wunschschule zugesprochen.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat verschiedene Schulen des Bezirks zu gemeinsamen Einschulungsbereichen zusammengefasst. Zum Einschulungsbereich 07 gehören die Grundschule am Arkonaplatz, die Kastanienbaum-Grundschule, die Grundschule am Koppenplatz, die Papageno-Grundschule, die Gustav-Falke-Grundschule, die Vineta-Grundschule und die... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.09.2011
- 3 S 101.11 , 3 S 102.11 , 3 S 118.11 -
OVG Berlin-Brandenburg: Neuer gemeinsamer Einschulungsbereich in Berlin Mitte rechtswidrig
Schulweg für Schulanfänger darf nur rund 1.000 Meter betragen
Die Zusammenlegung von acht Grundschulen zu einem gemeinsamen Einschulungsbereich im Bezirk Mitte und daraus entstehende Schulwege von mehr als vier Kilometer für Schulanfänger, ist rechtswidrig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit im Ergebnis die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin und wies die hiergegen gerichteten Beschwerden des Bezirks Mitte zurück.
Dem Berliner Schulgesetz zufolge dürfen Grundschulen nur zusammengelegt werden, wenn innerhalb des so geschaffenen gemeinsamen Einschulungsbereichs für jeden dort wohnenden Schulanfänger ein altersangemessener Schulweg zu jeder der für ihn nunmehr zuständigen Grundschulen besteht. Diesen Grundsatz hat der Bezirk Mitte nicht hinreichend beachtet. So muss z.B. ein in der Ramlerstraße... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.07.2011
- VG 9 L 188.11, VG 9 L 189.11, VG 9 L 192.11 VG, 9 L 210.11 und VG 9 L 215.11 -
VG Berlin: Gemeinsamer Einschulungsbereich in Berlin-Mitte verstößt gegen Grundsatz altersangemessener Schulwege
5 km weiter Schulweg ist für Schulanfänger zu weit
Durch die Neuordnung des Berliner Schulgesetzes, wird der Grundsatz altersangemessener Schulwege nicht mehr beachtet. Die Festlegung gemeinsamer Einschulungsbereiche für mehrere Grundschulen in Berlin-Mitte ist daher unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und den Bezirk verpflichtet, Antragsteller an den von ihnen gewünschten Grundschulen aufzunehmen.
Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat im September 2010 acht Grundschulen in einem Radius von 5 km zu einem gemeinsamen Einschulungsbereich zusammengefasst. Davon betroffen sind die Grundschule am Arkonaplatz, die Papageno-Grundschule, die Kastanienbaum-Grundschule, die Heinrich-Seidel-Grundschule, die Gustav-Falke-Grundschule, die Vineta-Grundschule, die Grundschule am Koppenplatz und... Lesen Sie mehr