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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.06.2016
- OVG 1 B 12.12, OVG 1 B 16.12 -
Millionenklage der Krankenkassen gegen Rettungsdienstgebühren der Berliner Feuerwehr erfolglos
Statt 5,3 Mio. Euro nur ca. 440.000 Euro
Die Gebühr für den Einsatz von Rettungstransportwagen der Berliner Feuerwehr in den Jahren 2005 bis 2009 in Höhe von (damals) 281,34 Euro waren überwiegend rechtmäßig. Daher können die Krankenkassen von den insgesamt eingeklagten 5,3 Mio. Euro nur rd. 440.000 Euro vom Land Berlin bzw. der Berliner Feuerwehr zurückverlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Zunächst hat das Oberverwaltungsgericht bestätigt, dass es sich bei den umstrittenen rd. 19.000 Einsatzfahrten um die Rettung von Notfallpatienten gehandelt habe. Die Überprüfung der bereits im Jahr 2003 festgesetzten Gebührenhöhe für den Einsatz von Rettungstransportwagen habe ferner ergeben, dass die gesetzlichen Krankenkassen die komplexe und umfangreiche Kostenkalkulation der
Ausgleichzahlungen für Mehrarbeit nicht akzeptiert
Bei den kalkulatorischen Pensionskosten, die der Senat als solche ebenfalls als ansatzfähig anerkannt habe, hätte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online
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Dokument-Nr. 22862
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