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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.08.2009
- OVG 1 S 151.09 -
Keine Live-Präparationen an Leichen in Körperwelten-Ausstellung
Postmortaler Schutz der Menschenwürde
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach im Rahmen der gegenwärtig im ehemaligen Postbahnhof stattfindenden Ausstellung "Körperwelten - Der Zyklus des Lebens" keine sog. Live-Präparationen an menschlichen Leichen mehr vorgenommen werden dürfen.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hatte diese in einem gesonderten Ausstellungsraum ("Anatomisches Theater der Moderne") stattfindenden, für interessierte Ausstellungsbesucher zugänglichen Veranstaltungen unterbunden. Diese verstießen gegen Bestimmungen des Berliner Bestattungsgesetzes und des Sektionsgesetzes, nach denen die öffentliche Ausstellung von Leichen verboten und anatomische Sektionen, zu denen die streitigen Präparationsvorgänge gehörten, nur in entsprechend eingerichteten anatomischen Instituten stattfinden dürften.
Veranstalter beruft sich auf Freiheit von Forschung und Lehre
Demgegenüber hatte sich die Veranstalterin der Ausstellung auf die Freiheit von Forschung und Lehre berufen, die auch die Vermittlung von Erkenntnissen im populärwissenschaftlichen Bereich abdecke und von außeruniversitär Lehrenden in Anspruch genommen werden könne.
Postmortaler Schutz der Menschenwürde
Das Oberverwaltungsgericht hat hingegen klargestellt, dass jedenfalls im Rahmen der einschlägigen Vorschriften des Bestattungsgesetzes der
Freiheit der Lehre sind Schranken gesetzt
Die Freiheit der Lehre finde insoweit ihre Schranke in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2009
Quelle: ra-online, OVG Berlin-Brandenburg
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Dokument-Nr. 8307
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