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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2012
- OVG 1 S 20.11 -
Hausverlosung im Internet ist unzulässiges Glücksspiel
Verlosung stellt erlaubnispflichtiges, jedoch nicht erlaubnisfähiges Glücksspiel dar
Die Verlosung eines Hausgrundstücks über das Internet darf als unzulässiges Glücksspiel untersagt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam, mit dem das Gericht einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine entsprechende Verfügung abgelehnt hatte.
Der mittlerweile in Österreich wohnende Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls wirbt (nach wie vor) im
Durchführung der Hausverlosung im Internet rechtswidrig und strafbar
Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Untersagungsverfügung. Die mit der Vergabe von Losreservierungen bereits begonnene und im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) öffentliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Hotelverlosung im Internet als unerlaubtes Glücksspiel verboten
(Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 12.11.2009
[Aktenzeichen: 1 B 247/09 - Hotelverlosung]) - BGH: Verurteilung wegen Betrugs durch "Hausverlosung" im Internet rechtskräftig
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.03.2011
[Aktenzeichen: 1 StR 529/10])
Jahrgang: 2012, Seite: 167 IMR 2012, 167
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Dokument-Nr. 13040
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