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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.08.2024
OVG 1 S 45/24 -

Kein Eilrechtsschutz gegen künftige Genehmigungen für Waffenlieferung an Israel

Prognose eines möglichen künftigen Verstoßes gegen völkerrechtliche Verpflichtungen nicht möglich

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte es mit Beschlüssen vom 10. Juni 2024 abgelehnt, der Bundesregierung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Genehmigung von Waffenlieferungen an Israel zu untersagen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt und die gegen einen der drei erstinstanzlichen Beschlüsse eingelegte Beschwerde zurückgewiesen.

Das Verwaltungsgericht hatte ausgeführt, der auf vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz gerichtete Antrag sei unzulässig, da sich nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit absehen lasse, welche Entscheidungen die Bundesregierung künftig treffen müsse und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergingen.

Prognose ist nicht möglich

Es lasse sich nicht prognostizieren, dass die Bundesregierung Genehmigungen von Waffenlieferungen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland erteilen werde. Dem hat sich der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts angeschlossen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)

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Dokument-Nr.: 34274 Dokument-Nr. 34274

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