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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.06.2024
- 4 L 44/24, 4 L 119/24 und 4 L 148/24 -
Waffen an Israel: Kein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz
Anträge gegen Waffenexporte nach Israel unzulässig
Mehrere palästinensische Antragsteller aus dem Gazastreifen sind vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, der Bundesregierung durch einen sogenannten vorläufigen Rechtsschutz Waffenlieferungen an Israel zu untersagen.
Die Antragsteller hatten geltend gemacht, es bestehe derzeit die konkrete Gefahr, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die
VG: Sachlage ist "ungewiss"
Das VG hat die Anträge zurückgewiesen. Die Anträge seien auf vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz gerichtet, was unzulässig sei, wenn bzw. solange sich nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit absehen lasse, welche Entscheidungen der Bundesregierung künftig überhaupt bevorstünden und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergingen. Dies gelte selbst dann, wenn eine Verletzung höchster Rechtsgüter wie Leib und Leben geltend gemacht werde. Es lasse sich nicht prognostizieren, dass die Bundesregierung Genehmigungen von
Antragsteller "verkennen Entscheidungsspielraum der Bundesregierung"
Die Sichtweise der Antragsteller verkenne den mit Handlungsalternativen verbundenen Entscheidungsspielraum der Bundesregierung. Sie hätten insoweit nicht glaubhaft gemacht, dass überhaupt Entscheidungen über Waffenexporte konkret anstünden und die Bundesregierung bei künftigen Waffenexporten nach
Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34073
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