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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2019
- OVG 11 S 72.18 -
Online-Angebot von www.bild.de darf vorerst weiterhin Live-Streams verbreiten
Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem Rundfunk und zulassungsfreien Medien in digitaler Welt bisher ungeklärt und höchst umstritten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass vorerst weiter Live-Streams im Online-Angebot von www.bild.de verbreitet werden dürfen. Damit wies es die Beschwerde der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurück.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die
Antragsgegnerin müsste im Falle der vorläufigen Einstellung des Live-Streamings erhebliche Verlust bei (Publikums-)Reichweite hinnehmen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sah die Erfolgsaussichten der beim Verwaltungsgericht anhängigen Klage unter Verweis darauf als "offen" an, dass die rechtliche Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2019
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm)
- Live-Streams der BILD-Zeitung vorerst weiterhin zulässig
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 18.10.2018
[Aktenzeichen: VG 27 L 364.18]) - Urheberrechtsverletzung durch Weiterleitung von Pay-TV-Sendungen mittels Live-Streamings
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 23.02.2017
[Aktenzeichen: 310 O 221/14])
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Dokument-Nr. 27267
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