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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 18.10.2018
- VG 27 L 364.18 -
Live-Streams der BILD-Zeitung vorerst weiterhin zulässig
Frage einer möglichen Veranstaltung von Rundfunk ohne Zulassung muss im Hauptsachverfahren geklärt werden
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die BILD-Zeitung vorerst weiter sogenannte Live-Streams verbreiten darf.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens veranstaltet und verbreitet seit April 2018 die Internet-Video-Formate "Die richtigen Fragen", "BILD live" und "BILD-Sport - Talk mit Thorsten Kinhöfer". Diese Formate können live gestreamt werden. Die
Bescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg nicht offensichtlich rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Eilantrag der Antragstellerin statt. Bei der nötigen Interessenabwägung müsse das öffentliche Interesse an einer Durchsetzung der Entscheidung vorerst zurückstehen. Denn der Bescheid sei nicht offensichtlich rechtmäßig. Es sei fraglich, ob das Vorgehen der Antragstellerin als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 26584
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