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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.11.2017
- OVG 3 B 12.17 -
Keine Flüchtlingseigenschaft für nicht individuell verfolgte Syrer
Keine erhöhte Wahrscheinlichkeit für politische Verfolgung aufgrund illegaler Ausreise und Asylantragstellung in Deutschland
Eine wegen des Bürgerkriegs geflohene Syrerin, die in ihrer Heimat nicht individuell verfolgt worden ist, kann in der Bundesrepublik Deutschland lediglich subsidiären Schutz beanspruchen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht mit seinem Urteil die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und
Bei hypothetischer Rückkehr keine politische Verfolgung zu befürchten
Eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft kommt in diesen Fällen nicht in Betracht. Syrer haben bei einer – hypothetischen – Rückkehr allein wegen ihrer illegalen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online
- Nicht jedem Asylantragsteller droht Verfolgung bei Rückkehr nach Syrien
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 26.01.2017
[Aktenzeichen: 4 K 8794/16.A, 4 K 8824/16.A und 4 K 8935/16.A]) - Nicht jedem Asylantragsteller droht bei Rückkehr nach Syrien Verfolgung
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.12.2016
[Aktenzeichen: 21 ZB 16.30338, 21 ZB 16.30364, 21 ZB 16.30371, 21 ZB 16.30372]) - Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Flüchtlinge allein wegen Auslandsaufenthalt und Asylantragstellung
(Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23.11.2016
[Aktenzeichen: 3 LB 17/16])
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Dokument-Nr. 25208
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