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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.09.2011
- OVG 3 B 24.09 -
OVG Berlin-Brandenburg: Jungengymnasium grundsätzlich genehmigungsfähig
Gemeinschaftserziehung ist kein die Schulstruktur betreffendes Prinzip
Grundsätzlich kann ein Jungengymnasium als staatlich anerkannte Ersatzschule genehmigt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Berufungsverfahren entschieden.
Im hier zugrunde liegenden Rechtsstreit hat das beklagte Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die
Unterrichtung eines Geschlechts widerspreche verfassungsrechtliche Gleichstellung der Geschlechter
Für die öffentlichen Schulen sehe das Brandenburgische
OVG: Verletzung der Gleichstellung von Geschlechtern durch alleinige Unterrichtung nicht nachweisbar
Die Berufung des Ministeriums blieb ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 12249
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