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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Jungengymnasium“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.01.2013
- BVerwG 6 C 6.12 -

Nach Jungen und Mädchen getrennte Schule erlaubt: BVerwG genehmigt privates katholisches Jungengymnasium in Potsdam

Grundgesetz erlaubt monoedukative Privatschulen

Die Privatschulfreiheit des Grundgesetzes schließt das Recht ein, Ersatzschulen zu errichten, die monoedukativen, d.h. nach Geschlechtern getrennten Unterricht anbieten. Durch den Besuch einer Ersatzschule wird die Schulpflicht erfüllt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Im zugrunde liegenden Fall versagte das beklagte Bildungsministerium des Landes Brandenburg dem Kläger, einem privaten Schulträger, die Genehmigung, in Potsdam ein privates Jungengymnasium als Ersatzschule zu errichten. Hinter dem privaten Schulträger steht eine Initiative, die dem konservativ-katholischen Bund Opus Dei nahesteht. Das Ministerium verwies in der Versagung allein auf die monoedukative Ausrichtung der Schule, die im Widerspruch zur Gleichberechtigung von Mann und Frau stehe. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg.Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des beklagten Bildungsministeriums... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.09.2011
- OVG 3 B 24.09 -

OVG Berlin-Brandenburg: Jungengymnasium grundsätzlich genehmigungsfähig

Gemeinschaftserziehung ist kein die Schulstruktur betreffendes Prinzip

Grundsätzlich kann ein Jungengymnasium als staatlich anerkannte Ersatzschule genehmigt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Berufungsverfahren entschieden.

Im hier zugrunde liegenden Rechtsstreit hat das beklagte Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Genehmigung für ein derartiges Gymnasium mit der Begründung abgelehnt, dass eine reine Jungenschule eine öffentliche Schule nicht ersetzen könne.Für die öffentlichen Schulen sehe das Brandenburgische Schulgesetz koedukativen Unterricht vor. Die Unterrichtung und Erziehung... Lesen Sie mehr